Gemeine-Wehr: in dem Gemeinen wehr
Beleg
Standard-Flurname
Gemeine-Wehr
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1650
Quelle
Fürstliches Archiv Büdingen, Stadt und Land, Fasz. 233, Nr. 1567.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Gemeine
Substantivbildung zu gemein (s. d.), durchweg fem., nur in Ruttershausen/Odenhausen wohl neutr.
Wehr
Zu (spät-)mhd. wer, were st.N. ‚Flusswehr, Mühlenwerk‘, wohl einer Entlehnung aus altsächs. werr ‚Fischwehr‘. Das ursprünglich niederdt. Wort breitet sich seit dem 13. Jahrhundert nach Süden aus. Namengebend waren meist Stauwerke in fließendem Wasser, aber auch kleinere Wasserab- und -zuflussanlagen. Weiter wurden aus Faschinen gefertigte Vorrichtungen zum Fischfang Wehr genannt. Mit Sicherheit können nur die Simplexbelege mit neutralem Genus hierher gestellt werden. Steht Wehr- im BT, so ist oft nicht zu entscheiden, ob mhd. wer st.N. oder wer, were st. F. ‚Gewährung‘ (s.d.) gemeint ist. Zur Leitform mit dem Stammvokal /e/ tritt ein historischer Beleg mit Hebung des Stammvokals (Wirr in Allendorf an der Lumda). - Die Wehrlatte (Großen-Linden) zeigt den Pegelstand der Lückenbach an (Schulte). - Den FlN Wehrholz, vermutlich auch Wehrscheid liegt hingegen mhd. wer, were st. F. ‚Gewährung‘ zu Grunde, nhd. in der konkreten Bedeutung ‚Anteil an der Mark (Ackerland, Wald, Wiese), der dem Vollbauern gewährleistet war‘. Wehre meint daher ursprünglich das Nutzungsrecht eines Bauern an der Allmende.
Südhessisches Flurnamenbuch
Wehr
Zu (spät-)ahd. mhd. wer, were st. N. ‚Flusswehr, Mühlenwerk‘, wohl einer Entlehnung aus altsächs. werr ‚Fischwehr‘. Das ursprünglich niederdt. Wort breitet sich seit dem 13. Jh. nach Süden aus. Namengebend waren meist Stauwerke in fließendem Wasser, aber auch kleinere Wasserab- und -zuflussanlagen. Weiter wurden aus Faschinen gefertigte Vorrichtungen zum Fischfang Wehr genannt. Mit Sicherheit können nur die Simplexbelege mit neutralem Genus hierher gestellt werden. Steht Wehr- im BT, so ist oft nicht zu entscheiden, ob mhd. wer st. N. oder wer, were st. F. ‚Gewährung‘ (s. d.) gemeint ist. In Pfungstadt handelt es sich um zwei Namen, oder es hat eine Umdeutung stattgefunden. Zur Leitform mit dem Stammvokal /e/ treten in beiden Fällen Belege mit Rundung (Worr) oder Hebung (Wirr) des Stammvokals. Der Beleg aus Rosengarten bezieht sich auf ein zu Hofheim gehöriges Zollhaus am Rheindamm gegenüber Worms. Unklar ist die Herkunft der Treburer Belege mit /u/-Vokalismus.
Hessischer Flurnamenatlas
Gemeine
Karte 3
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gemeine-Wehr: in dem Gemeinen wehr (Staden)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/687852_in-dem-gemeinen-wehr> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/687852