Allendorf-Zehnt: Dudenhöfer und Allendörfer Zehenden

Historischer Beleg aus Dutenhofen  
Gemeinde
Wetzlar
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Allendorf-Zehnt

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1694

Quelle

Jung, Irene: Flurnamen an der mittleren Lahn. Gießen 1985.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Zehnt

Die hier zusammengestellten Namen gehen mit großer Wahrscheinlichkeit auf mhd. zehende, zehent sw. st. M. ‚der zehnte Teil, besonders als Abgabe von Vieh und Früchten‘, frühnhd. zehent ‚zinspflichtiges Gebiet‘ zurück, einer Substantivierung der Ordinalzahl ahd. zehanto, mhd. zende ‚der zehnte‘. Der Zehnt(e) war ursprünglich der zehnte Teil der Erträge und stand der Kirche zu. Bezeichnet werden zumeist Flurstücke, von denen der Zehnte entrichtet werden musste. War ein Grundstück frei vom Zehnten, konnte es zehntfrei genannt werden; entsprechend Halber Zehnte. Vermengung mit Zent (s.d.) ist leicht möglich.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Allendorf-Zehnt: Dudenhöfer und Allendörfer Zehenden (Dutenhofen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/65578_dudenhoefer-und-allendoerfer-zehenden> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/65578