Kirch-Hof-Mauer: an der Kirchhofs Mauer

Historischer Beleg aus Dillheim  
Gemeinde
Ehringshausen
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Kirch-Hof-Mauer

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1788

Quelle

Fürstliches Archiv Braunfels, 64.6; Kirchensachen III, 695.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Hof

Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.

Mauer

Zu ahd. mûra, mhd. mûre, mûr st. sw. F. ‚Mauer‘, eine Entlehnung aus lat. murus. Die FlN beziehen sich auf Mauern, die zur Begrenzung und Sicherung der Flurstücke dienten. Gelegentlich verweisen die Namen aber auch auf römische oder frühmittelalterliche Siedlungsreste; so in Inheiden, wo bis ins 18. Jahrhundert römische Mauerreste zu sehen gewesen sein sollen.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Hof

Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.

Mauer

Zu ahd. mûra, mhd. mûre, mûr st. sw. F. ‚Mauer‘, einer Entlehnung aus lat. mūrus. Die FlN beziehen sich auf Mauern, die zur Begrenzung und Sicherung der Flurstücke dienten. Gelegentlich, wie wohl etwa in Sprendlingen, verweisen die Namen aber auch auf römische oder frühmittelalterliche Siedlungsreste. Die Zugehörigkeit der Belege aus Babenhausen ist nicht sicher, zumindest die jüngeren Belege beruhen auf einer Umdeutung, vielleicht nach dem FamN Mauer. Dieser liegt wohl auch den FlN in Hergershausen, Schlierbach(DAD), vielleicht Sickenhofen, zu Grunde.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Kirch-Hof-Mauer: an der Kirchhofs Mauer (Dillheim)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/63927_an-der-kirchhofs-mauer> (aufgerufen am 08.06.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/63927