Beune-Zeil: vff den bunden Zele
Beleg
Standard-Flurname
Beune-Zeil
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1398
Quelle
Fürstliches Archiv Büdingen, Urkunden.
Weitere Belege
- um 1550: vorm büne zaile
Fürstliches Archiv Büdingen, Kulturwesen, Fasz. 78, Nr. 520., fol. 62' - 1602: vorm bünen Zaille
Fürstliches Archiv Büdingen, Stadt und Land, Fasz. 63, Nr. 483a., fol. 73
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Beune
Zu ahd. biunta ‚eingezäuntes Grundstück‘, mhd. biunte, biunde, biunt st.w.F. ‚freies, besonderem Anbau vorbehaltenes und eingehegtes Grundstück, Gehege‘. Es bezeichnet ursprünglich aus der Allmende herausgenommenes, gehegtes Sonderland, das vornehmlich dem Anbau von Sonderkulturen wie Flachs, Rüben u.ä. vorbehalten war. Die heutigen FlN beziehen sich auf geschlossenes Ackerland und auf Grundstücke, die meist in Ortsnähe auf gutem Boden liegen.
Zeil
Zu ahd. zîla ‚Zeile, Reihe‘, mhd. zîle, zîl st. F. ‚Reihe, Linie, Gasse‘. Neben dem Fem. steht mhd. zîl st. M. N. ‚Dornbusch, Hecke‘. Die Herkunft dieser Wörter ist ungeklärt: zîl ‚Dornbusch, Hecke‘ dürfte über eine Bedeutung ‚als Zaun dienendes Gesträuch‘ aus zîle ‚Reihe, Linie‘ hervorgegangen sein. Auch in FlN lassen sich die beiden Bedeutungsfacetten noch fassen, wenn in Verbindung mit dem GT Bäume eher auf ‚Reihe, Linie‘, mit Wiese oder Hecke eher auf die Beschaffenheit der Begrenzung eines Flurstücks verwiesen wird. Da zeil vereinzelt auch aus älterem mhd. *zîdel ‚Honig‘ (in mhd. zîdelaere st. M. ‚Bienenzüchter‘ u.a.) entstanden sein kann, ist eine sichere Abgrenzung nicht immer zu ziehen. Zeilbaum ist deshalb wohl auch als ‚Baum mit (Wild-)Bienenstöcken‘ zu verstehen. - In Vetzberg hat eine Umdeutung zu Zeitbaum stattgefunden, die offensichtlich mit dem dort früher geltenden Lambdazismus /d,t/ > /l/ zu tun hat. Als sich in Vetzberg der heute gesprochene Rhotazismus /d,t/ > /r/ durchsetzte, wurde hyperkorrekt /r/ in <t> umgewandelt.
Südhessisches Flurnamenbuch
Beune
Zu ahd. biunta ‚eingezäuntes Grundstück‘, mhd. biunte, biunde, biunt st. sw. F. ‚freies, besonderem Anbau vorbehaltenes und eingehegtes Grundstück, Gehege‘. Es bezeichnet ursprünglich aus der Allmende herausgenommenes, gehegtes Sonderland, das vornehmlich dem Anbau von Sonderkulturen wie Flachs, Rüben u. ä. vorbehalten war. Die heutigen FlN beziehen sich auf geschlossenes Ackerland und auf Grundstücke, die meist in Ortsnähe auf gutem Boden liegen. Eine alte Adjektivableitung beunigt mit dem Suffix ahd. -eht/-oht steht daneben in Klein-Krotzenburg. Der diphthongierten Standardform Beune, Beunde und der entrundeten Hauptvariante Bein, Beine stehen zahlreiche weitere lautliche Varianten wie Bunde, Büne, selten Baune gegenüber. Häufigere und lautlich etwas weiter entfernt stehende Varianten Binn und Benn, Benge und Binge sowie Binde werden gesondert aufgeführt.
Zeil
Zu ahd. zîla ‚Zeile, Reihe‘, mhd. zîle, zîl st. F. ‚Reihe, Linie, Gasse‘. Neben dem Fem. steht mhd. zîl st. M. N. ‚Dornbusch, Hecke‘. Die Herkunft dieser Wörter ist ungeklärt: zîl ‚Dornbusch, Hecke‘ dürfte über eine Bedeutung ‚als Zaun dienendes Gesträuch‘ aus zîle ‚Reihe, Linie‘ hervorgegangen sein. Auch in FlN lassen sich die beiden Bedeutungsfacetten noch fassen, wenn in Verbindung mit dem GT Bäume eher auf ‚Reihe, Linie‘, mit Wiese oder Hecke eher auf die Beschaffenheit der Begrenzung eines Flurstücks verwiesen wird. Da zeil vereinzelt auch aus älterem mhd. *zîdel ‚Honig‘ (in mhd. zîdelære st. M. ‚Bienenzüchter‘ u. a.) entstanden sein oder sich mit Zahl (s. d.) vermischt haben kann, ist eine sichere Abgrenzung nicht immer zu ziehen. Zeilbaum ist deshalb wohl auch als Baum mit (Wild-)Bienenstöcken zu verstehen
Hessischer Flurnamenatlas
Beune
Karte 15
Zeil
Karte 66
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Beune-Zeil: vff den bunden Zele (Diebach am Haag)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/639013_vff-den-bunden-zele> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/639013