Bann-Wiese: in der Banne wiesen

Historischer Beleg aus Burg-Gräfenrode  
Gemeinde
Karben
Landkreis
Wetteraukreis
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Bann-Wiese

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1429

Quelle

Hardt-Friederichs (1976): Staatsarchiv Marburg, O I r, Bd. 7, von Carben.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Bann

Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.

Wiese

Zu ahd. wisa, mhd. wise sw. st. F. ‚Wiese‘. In FlN zeigt sich die allgemeine Bedeutung ‚zu mähende (kultivierte) Grünfläche‘.

Südhessisches Flurnamenbuch

Bann

Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.

Wiese

Zu ahd. wisa, mhd. wise sw. st. F. ‚Wiese‘. In FlN zeigt sich die allgemeine Bedeutung ‚zu mähende (kultivierte) Grünlandfläche‘. Neben das Simplex und die zahlreichen Komposita treten die Diminutivformen Wieschen, Wießgen und Wiesel. Die zusammengehörigen Belege aus Auerbach und Bensheim zeigen einen zersprochenen Namen, dessen Zugehörigkeit zu Wiese im BT unsicher ist. Den ältesten Belegen aus Rüsselsheim liegt ein FamN Wiese zu Grunde.

Hessischer Flurnamenatlas

Bann

Karte 12

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bann-Wiese: in der Banne wiesen (Burg-Gräfenrode)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/633808_in-der-banne-wiesen> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/633808