Gericht: gegen dem Gericht
Beleg
Standard-Flurname
Gericht
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1694
Quelle
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 330, Akten Nr. VIII b, 432.
Weitere Belege
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Gericht
Zu ahd. gerihte ‚(gerechtes) Urteil, Gericht; Ratschluss‘, mhd. gerihte st. N. ‚Gericht‘, das ein Adjektivabstraktum zu ahd. girecht in der konkreten Bedeutung ‚gerade, richtig‘ ist. Schon in mhd. Zeit finden sich Belege für die Übertragung der Abstraktbildung auf den realen Ort, an dem eine Gerichtsverhandlung (und die Vollstreckung des Urteils) stattfindet. So liegt den FlN vielfach auch eine Bedeutung ‚Hinrichtungsstätte‘ zu Grunde. Insbesondere Hochgericht bezeichnet die Hinrichtungsstätte.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Gericht
Zu ahd. gerihte ‚(gerechtes) Urteil, Gericht; Ratschluss‘, mhd. gerihte st. N. ‚Gericht‘, das ein Adjektivabstraktum zu ahd. girecht in der konkreten Bedeutung ‚gerade, richtig‘ ist. Schon in mhd. Zeit finden sich Belege für die Übertragung der Abstraktbildung auf den realen Ort, an dem eine Gerichtsverhandlung (und die Vollstreckung des Urteils) stattfindet. So liegt den FlN vielfach auch eine Bedeutung ‚Hinrichtungsstätte‘ zu Grunde.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Gericht
Karte 135
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gericht: gegen dem Gericht (Ober-Erlenbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/616213_gegen-dem-gericht> (aufgerufen am 04.06.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/616213