Bann-Flecke: im Bohn Flecken
Beleg
Standard-Flurname
Bann-Flecke
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1763
Quelle
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 135, Akten Nr. IX, 45 (1-22).
Weitere Belege
- 1775: in Bahn flecken [Wiese]
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 135, Akten Nr. IX, 45 (1-22).
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Bann
Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Bann
Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Bann m.
- 1
Von dem weiten Bedeutungsspektrum von Bann, ahd. ban 1 st.m. ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘ (Karg-Gasterstädt/Frings 1, 802f.)‚ mhd. ban st.m. ,... Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘ (Lexer 1, 118) kommt für die FlN-Gebung vor allem der juristische Aspekt der Herrschaftsrechte über einen Bezirk und damit verbundene Befriedungen in Betracht (vgl. DWB 1 [I], 1114). So kann sich die Bezeichnung auf die ganze Gemarkung beziehen (SHessWb 2, K. II 74; in der West- und Nordpfalz: Zink 20), die durch Bannzäune (auch Bannfriede) vom inneren Ortsbereich geschieden wird (Bader 1, 86; vgl. auch Mark → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 1), oder auf ,gebannte‘, d. h. gehegte, Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile, besonders Walddistrikte (Bannholz).
In Hessen ist Bann „jetzt aus der Volkssprache völlig verschwunden“ (Vilmar 24), aber in einigen Orten um Gießen in der Bedeutung ‚Gebiet, Bezirk‘ gebräuchlich (Crecelius 90). Daraus ist die Bedeutung des hauptsächlich im Raum Gießen vorkommenden FlNs Urbann abzuleiten, denn: „Der Urbann, eine den Gemeinden Großen-Linden, Hörnsheim und Lützellinden früher gemeinsame Gewann, lag gerade da, wo die 3 Gemarkungen zusammenstoßen. Er war noch an einigen Stellen von einem ca. 2½ cm breiten ausgesteinten Graben umgeben.“ (Schulte = HFB 5, 55; vgl. Jäger= HFB 13, 102). Ur- hat hier die alte Bedeutung ‚aus, heraus‘ (Kluge/Mitzka 808; DWB 24 [XI‚ III], 2355), d.h. der Name bezieht sich auf ein aus der Gemarkung (rechtlich) herausgenommenes Gelände. Hingegen bezeichnete der vereinzelt auftretende FlN „Schutzbann“ eine Schutzanlage an der Gemarkungsgrenze (Ott 322). Ob die Bannzäune etymologisch wirklich zu Bann zu stellen sind (DWB 1 [I], 1119; Buck 19; KehreinWb 16; SHessWb 1, 569), muß angesichts der Tatsache, daß historische Formen oft einen Dental im Auslaut des BT haben (
)‚ offen bleiben: zu binden? (Ramge 1967, 70). Das mit Bannzaun synonyme oberdt. Etter kommt in hessischen FlN so gut wie nicht vor; sicher nur in Gießen (Wilhelmi = HFB 18, 16).
- 2
Die Ein- und Ausgrenzung der Bann-Namen ist vielfach unsicher. Vermengungen bestehen mit Born, Bahn und Bohn(en): hier wurde nach dem Kombinationstyp entschieden. Ob die heutigen Banngärten ursprünglich Baumgärten sind (→ Bangert K. 21), kann ohne historische Belege nicht entschieden werden: sie blieben unberücksichtigt. Zahlreiche Bann-Namen unterlagen Zersprechungsprozessen, z.B. wurde Bannholz zu „Bannels“, „Beinholz“, „Burenholz“.
Hessischer Flurnamenatlas Nr. 12
Blech n. / Flecken m.
- 1A
Blech „bezeichnet ein Gartenstück, einen Acker, Grasplatz oder überhaupt einen Platz z. B. zum Niederlegen des Bauholzes, sofern dieselben offenen, nicht von Gestrüpp oder Wald bedeckten Boden darstellen“ (Crecelius 176). Vilmar 41 hebt darauf ab, daß Blech „in Oberhessen einen breiten Platz in der Ebene, ein breites Ackerstück, dann ein Landstück überhaupt“ bezeichne, wiewohl seine historischen Nachweise in ihrem Kombinationstyp (Mestenblech, Krautblecher, Pflanzenblecher) ebenso wie die heutigen Blech-FlN in der Tendenz auf die einem Placken, einem Lappen, (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 51), einem Beet (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 49) entsprechende Kleinheit des Grundstücks hinweisen. Etymologisch wird Blech gewöhnlich zu mhd. blech st.m. ‚ebener Raum, Fläche‘ (Lexer 3, Nachtr. 90) als umgelautete Substantivierung des Adj.s mhd. blach, einer Nebenform von mhd. vlach, flach ,flach‘ (Lexer l, 294; 3, 383f.), betrachtet (Crecelius ebd.; Dittmaier 33). Dittmaier erwägt alternativ Zugehörigkeit zu ripuarisch-niederfränk. bläck ‚bloß, nackt, unbedeckt, kahl‘, das auch KehreinWb 81 als „von Wiesen, Wegen, … gebraucht“ anführt (vgl. aber KehreinNb 348).
Es bereitet jedoch auch keine sprachlichen Schwierigkeiten, den FlN als bildliche Bezeichnung, vergleichbar den oben genannten Namen, mit Blech i.S. von ‚Kuchenblech‘ o. ä. <mhd. blëch st.n. ‚Blättchen, meist Metallblättchen‘ (Lexer 1, 302), in Verbindung zu bringen.
Heute ist Blech ‚(kleines) Grundstück‘ als Wort in Hessen unbekannt (vgl. SHessWb 1, 928f.).
- 1B
In den FlN Fleck und Flecken haben sich, wie auch im Wortgebrauch, zwei sprachhistorische Varianten vermengt: ahd. flec, st.m., mhd. vlëc st.m. und ahd. flecko sw.m.‚ mhd. vlëcke sw.m.‚ die beide das Bedeutungsspektrum zwischen ‚Stück Zeug, Flicke, Lappen‘ und ‚Stück Landes, Landstrich, Platz, Stelle‘ sowie ,entstellender Flecken‘ abdecken (Karg-Gasterstädt/Frings 3, 962f.; Lexer 3, 388f.; Kluge/Mitzka 203; Weigand/Hirt l, 547f.; DWB 3 [III], 1740ff.). Auch in Hessen war und ist die für die FlN maßgebende Bedeutung ‚Stück Landes oder Bodens‘ üblich (Vilmar 104f.; Crecelius 380f.; SHessWb 2, 784f.), und zwar in beiden sprachlichen Varianten.
In FlN bezieht sich die Bezeichnung auf ein Landstück unbestimmter Größe, jedoch offensichtlich meist auf ein kleines.
- 2A
Der Name ist in der Regel eindeutig zu identifizieren. Bei den wenigen Fällen mit /e:/ kann Vermengung mit monophthongiertem Bleiche vorliegen. Unsicher ist die Zugehörigkeit der zweimal dialektal belegten Form blach(e): In 5916c1 Okriftel MTK gibt es aber außerdem den amtlichen FlN „Blechlöser“; in 4820b2 Anraff WFK ist der Name im 18. Jh. „auf dem bleche“ belegt.
- 2B
Die Ein- und Ausgrenzung bereitet nur in Einzelfällen Schwierigkeiten: Gelegentlich kann sich der Name auf die Schadhaftigkeit oder Andersfarbigkeit einer Stelle beziehen, so wohl bei „Fleckenstein“ (5217d3 Kehlnbach MBK, 5217d4 Römershausen MBK).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 50
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bann-Flecke: im Bohn Flecken (Gemünden)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/607843_im-bohn-flecken> (aufgerufen am 04.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/607843