Menge-Lappe: MENGESLAPPEN [də 'mɛŋəs,labən]
Deutungen
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Lappen m. / Placken m.
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Lappen, ahd. lappa (Graff 2, 38), mhd. lappe sw.f.m. ‚niederhängendes Stück Zeug, Lappen‘ (Lexer 1, 1834), auch ‚herabhängendes Hautstück‘ u. ä. (Kluge/Mitzka 423) wird bildlich auf Flurstücke, besonders Wiesenstücke übertragen und bedeutet dann ,(kleines) Stück Acker- oder Wiesenland‘ (Crecelius 536), und zwar zunächst durchaus ohne verächtlichen Nebensinn (Dittmaier 178). Das „wohl mehr md. als obd.“ (Weigand/Hirt 2, 18) Wort ist in seiner standardsprachlichen Bedeutung und einer Reihe von Spezialbedeutungen in Hessen allgemein verbreitet (Vilmar 237; v. Pfister 155; Crecelius ebd.; SHessWb 4, 133ff.; HNassWb 2, 34f.; KehreinWb 256; WaldWb 65): „Lappe, die gemeine pflanzenlappen: Kohlpflanzen darauf zu ziehen“ (Estor 1414). (DWB 12 [VI], l94f. führt die Bedeutungsvariante ‚kleines Landstück‘ nicht an.)
Eine umgelautete Nebenform Läppen m. bildet im Odenwald ein geschlossenes Verbreitungsgebiet; „das Nebeneinander führt zuweilen zu Differenzierungen: labe ,Stoffrest‘, lebe ‚kleines Stück Land‘“ (SHessWb 4, 136 und K. IV 15) und umgekehrt. Umlaut kommt aber auch sonst in Hessen vereinzelt vor.
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Placken, mhd. placke sw.m. ‚Fleck, Gegend‘ (Lexer 2, 275), dunklen etymologischen Ursprungs (vgl. Kluge/Mitzka 552; Weigand/Hirt 2, 432f.), ist wohl „aufgenommen“ aus mnd. plack, placke, placken (Schiller/Lübben 3, 334; DWB 13 [VII], 1872). Es bezieht sich, aus der allgemeinen Bedeutung ‚Fleck, Mal, andersfarbige Stelle‘ abgeleitet, bildlich auf kleinere Acker- und Wiesenstücke (DWB ebd.) und ist in dieser Bedeutung bis heute in Hessen allgemein verbreitet und bekannt (Vilmar 39; Crecelius 167f.; KehreinWb 307; SHessWb 1, 882f.; WaldWb 81 (?)). HNassWb 2, 642 weist außer der zusätzlichen Bedeutung ,Ackerstück (auf dem man Setzlinge zieht)‘ darauf hin, daß „Nassau nebst Nachbarschaft und Nordspitze der Provinz“ Verbreitungsraum des Worts seien.
In FlN bezieht sich Placken durchweg auf kleine Grundstücke (Dittmaier 230). Für die Angabe Bucks 207, „Fleck als Wiesenmaß ½ Morgen, als Ackerland ¼ Morgen“, gibt es für die hessischen Verhältnisse keine Anhaltspunkte.
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Vereinzelt könnte sich der FlN auch auf die Form beziehen:
Brustlappen (4922c1.Dickershausen SEK, 4926c3 Rittmannshausen WMK, 5125c8 Bengendorf HRK). Die „Lappenei“, eine Grenzflur zwischen 54l8dl Gießen und 5417c2 Kleinlinden GIE, ist wohl Kollektivum (Wilhelmi =HFB 18, 39; Weitershaus 93).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 51
Gemeine, Gemeinde f.
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Gemeine und Gemeinde, „die Doppelform, in der das Wort von je her erscheint“ (DWB 5 [IV, I, 2], 3220), ist Substantiv zu gemein (DWB 5 [IV, I, 2], 3169-3220); ahd. kimeinî f. und gimeinida f. (DWB ebd.; Schützeichel 124), mhd. gemeinde st.f., gemeine, gemein st. f. (Lexer 1, 839, 841). Von dem weiten und differenzierten Bedeutungsspektrum ist für die FlN-Gebung die Komponente ‚Gemeindegrund‘ maßgebend: „was einer ganzen Gemeine eines Orts an Hut und Weide oder andern zugehört, campus, pascua communia, locus publicus“ (DWB 5 [IV, I, 2] 3223). Das Wort ist insofern identisch mit Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2). Als Bezeichnung für Grundstücke, insbesondere Weideflächen, an denen alle Dorfgenossen gemeinschaftlich Anteil haben, bzw. die sie gemeinschaftlich nutzen, erscheint das Wort in hessischen FlN im Simplex oder als Grundwort. Als BT wie in Gemeindeweg, Gemeindekirschbäume usw. ist vielfach unentscheidbar, ob die alte Bedeutung der Gemeine vorliegt oder ob Gemeinde ,Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung namengebend war.
Die Bedeutung ‚gemeinschaftlicher Anteil ist im Wortgebrauch verschwunden (vgl. KehreinWb 158; Crecelius 410; WaldWb 39; SHessWb 2, 1236ff.).
Welche Schattierungen in der Sach- und Rechtsbedeutung sich im einzelnen widerspiegeln, kann aus den Kombinationstypen der FlN nur beschränkt erschlossen werden. Insbesondere ist unklar, wo die Verbindung SN + -gemein(d)e auf gemeinschaftliche Nutzungsrechte benachbarter, auch wüst gefallener Siedlungen verweist (vgl. z. B. auch Koppel → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 38) oder wo sie nur die relative Lage des Gemeinlands an der Gemarkungsgrenze bezeichnet.
Im Niederdt. ist die präfixlose Form mene, mênde u. ä. verbreitet (Schiller/Lübben 3, 65, 71); sie reicht vereinzelt bis ins Mitteldt. hinein (DWB 6 [IV, I, 3], 3221f.; Dittmaier 202) und kommt auch in hessischen FlN vor. Der Stammvokal ist oft entsprechend den dialektalen Verhältnissen zu /e(:)/, /a(:)/ (auch /o/ und /oa/) monophthongiert. Die /d/-haltige Form Gemeinde erscheint häufiger zu /ŋ/ gutturalisiert; oft entfällt aber auch die ganze Konsonantengruppe nach dem Stammvokal.
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Die Schwierigkeit besteht in der Trennung der älteren von der jüngeren Gemeinde-Namenschicht. Es erwies sich als sachlich angemessen, nur die Gemein(d)e-Namen darzustellen, in denen Gemein(d)e als Simplex oder GT vorkommt. Damit ist auch stets das Substantiv im Eigennamen enthalten, während bei gemein(e)- als BT nicht immer klar ist, ob Subst. oder Adj. zugrunde liegt.
Vor allem sind damit aber die Fälle ausgeschlossen, die beim BT eine erhebliche Rolle spielen, nämlich die offensichtlich jungen, oft nur katasteramtlichen Namen, die die Kommune als Eigentümer nennen. Walemeine gehört zu Walme (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Menge-Lappe: MENGESLAPPEN (Bischoffen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/58632_mengeslappen> (aufgerufen am 04.11.2026)
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