Gemeine-Loch: im gemeinen Loch

Historischer Beleg aus Merenberg  
Gemeinde
Merenberg
Landkreis
Limburg-Weilburg
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Gemeine-Loch

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1772

Quelle

Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 162, Nr. 163.

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Gemeine

Substantivbildung zu gemein (s. d.), durchweg fem., nur in Ruttershausen/Odenhausen wohl neutr.

Loch

Wohl meist zu ahd. loh, loch ‚Loch, Öffnung, Hähle‘, mhd. loch st.N. ‚Gefängnis, Versteck, Höhle, Loch, Öffnung‘. In FlN bezieht sich Loch auf alle Arten von Geländevertiefungen, von der sanften Mulde bis zum steilen Taleinschnitt. Vermengungen bestehen mit anderen Namen, vor allem mit Loh und Lache 2 (s.d.).

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Loch

Wohl meist zu ahd. loh, loch ‚Loch, Öffnung, Höhle‘, mhd. loch st. N. ‚Gefängnis, Versteck, Höhle, Loch, Öffnung‘. In FlN bezieht sich Loch auf alle Arten von Geländevertiefungen, von der sanften Mulde bis zum steilen Taleinschnitt. Allerdings ist mit einer größeren Zahl von Überschneidungen mit anderen Namen zu rechnen: Lache1 ‚kleineres stehendes Gewässer‘ (Darmstadt?, Gräfenhausen? u. a.), Lache2 ‚Grenzmarkierung‘ (so vielleicht im mehrfach vorkommenden Namen Lochweg) oder auch Loh ‚Gehölz, Wäldchen‘ (Erzhausen, Langen, Lindenfels?), vor allem bei den Diminutiven. Dem FlN aus Laudenau liegt der FamN Loch zu Grunde; Löcher als BT von Namenkomposita muss nicht immer als Pluralform von Loch aufgefasst werden, sondern kann auch auf einen FamN Locher oder Loher (Braunshardt) zurückführen.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Gemeine, Gemeinde f.

1

Gemeine und Gemeinde, „die Doppelform, in der das Wort von je her erscheint“ (DWB 5 [IV, I, 2], 3220), ist Substantiv zu gemein (DWB 5 [IV, I, 2], 3169-3220); ahd. kimeinî f. und gimeinida f. (DWB ebd.; Schützeichel 124), mhd. gemeinde st.f., gemeine, gemein st. f. (Lexer 1, 839, 841). Von dem weiten und differenzierten Bedeutungsspektrum ist für die FlN-Gebung die Komponente ‚Gemeindegrund‘ maßgebend: „was einer ganzen Gemeine eines Orts an Hut und Weide oder andern zugehört, campus, pascua communia, locus publicus“ (DWB 5 [IV, I, 2] 3223). Das Wort ist insofern identisch mit Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2). Als Bezeichnung für Grundstücke, insbesondere Weideflächen, an denen alle Dorfgenossen gemeinschaftlich Anteil haben, bzw. die sie gemeinschaftlich nutzen, erscheint das Wort in hessischen FlN im Simplex oder als Grundwort. Als BT wie in Gemeindeweg, Gemeindekirschbäume usw. ist vielfach unentscheidbar, ob die alte Bedeutung der Gemeine vorliegt oder ob Gemeinde ,Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung namengebend war.

Die Bedeutung ‚gemeinschaftlicher Anteil ist im Wortgebrauch verschwunden (vgl. KehreinWb 158; Crecelius 410; WaldWb 39; SHessWb 2, 1236ff.).

Welche Schattierungen in der Sach- und Rechtsbedeutung sich im einzelnen widerspiegeln, kann aus den Kombinationstypen der FlN nur beschränkt erschlossen werden. Insbesondere ist unklar, wo die Verbindung SN + -gemein(d)e auf gemeinschaftliche Nutzungsrechte benachbarter, auch wüst gefallener Siedlungen verweist (vgl. z. B. auch Koppel → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 38) oder wo sie nur die relative Lage des Gemeinlands an der Gemarkungsgrenze bezeichnet.

Im Niederdt. ist die präfixlose Form mene, mênde u. ä. verbreitet (Schiller/Lübben 3, 65, 71); sie reicht vereinzelt bis ins Mitteldt. hinein (DWB 6 [IV, I, 3], 3221f.; Dittmaier 202) und kommt auch in hessischen FlN vor. Der Stammvokal ist oft entsprechend den dialektalen Verhältnissen zu /e(:)/, /a(:)/ (auch /o/ und /oa/) monophthongiert. Die /d/-haltige Form Gemeinde erscheint häufiger zu /ŋ/ gutturalisiert; oft entfällt aber auch die ganze Konsonantengruppe nach dem Stammvokal.

2

Die Schwierigkeit besteht in der Trennung der älteren von der jüngeren Gemeinde-Namenschicht. Es erwies sich als sachlich angemessen, nur die Gemein(d)e-Namen darzustellen, in denen Gemein(d)e als Simplex oder GT vorkommt. Damit ist auch stets das Substantiv im Eigennamen enthalten, während bei gemein(e)- als BT nicht immer klar ist, ob Subst. oder Adj. zugrunde liegt.

Vor allem sind damit aber die Fälle ausgeschlossen, die beim BT eine erhebliche Rolle spielen, nämlich die offensichtlich jungen, oft nur katasteramtlichen Namen, die die Kommune als Eigentümer nennen. Walemeine gehört zu Walme (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2).

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3

Loh n.

1

Loh, ahd. belegt als lôh st.m. ,Hain‘ (Schützeichel 116), mhd. 1 lôch st.m.n. ‚Gebüsch‘ (Lexer 1, 1949), ist, einst gemeindt. Wort, heute nur noch in einzelnen Dialekten lebendig (DWB 12 [VI], 1127; Kluge/Mitzka 445; Weigand/Hirt 2, 79). Etymologisch ist Loh mit lat. lucus verwandt und vielleicht die „altertümlichste der Waldbezeichnungen“ (Schröder 185). Doch ist die von Arnold 505 geäußerte Vermutung, „daß das Wort ursprünglich gleich dem lat. lucus die dem religiösen Cultus geweihten Waldorte bezeichnet und erst in der christlichen Zeit einen allgemeineren Sinn angenommen hat“, nicht haltbar (Bach 2 § 362; Trier 1952, 114-125; Debus 1968, 43).

Im 19. Jh. war Loh in Hessen „nur noch selten“, wohl aber „als Eigenname von Walddistricten äußerst häufig, nur erscheint es sehr oft verderbt in den Formen Lohn und Löhn (Lehn)“. Es bedeutet auch hier ‚Hain, kleines Gehölz, Buschwerk, welches einzeln mitten im angebauten Felde liegt‘ (Vilmar 252; vgl. v. Pfister 164f.; Crecelius 563). Heute ist Loh als Wort verschwunden (SHessWb 4, 377; HNassWb 2, 162; WaldWb 62).

Als gleichbedeutend mit Loh wird Hain angenommen, das als ostmitteldt. Wort unter dem Einfluß Luthers in der Neuzeit Loh verdrängt hat (Kluge/Mitzka 445).

2

Loh ‚Gehölz‘ ist nur sehr unsicher zu identifizieren, da Loh einerseits mit drei gleichlautenden anderen Bedeutungen konkurriert und andererseits spezifische dialektale Weiterentwicklungen der Form aufweist.

1. Gleichlautend mit Loh ,Gehölz‘ sind Loh n., Lohe f. ‚von den Gerbern zum Beizen gebrauchte Rinde‘ und Loh f. ,Sumpfwiese, sumpfige Stelle‘ (DWB 12 [VI], 1128, 1130), das auch in Hessen gelegentlich vorzukommen scheint (KehreinNb 498; Debus 1968, 43; vgl. Dittmaier 189f.). Während letzteres wegen des Genus leicht auszuscheiden ist (vorausgesetzt, Loh ,Gehölz‘ hat keine fem. Variante entwickelt), vermengen sich Loh ,Gehölz‘ und Loh ,Rinde‘ unlöslich, denn ob bei einem Waldstück die Eigenschaft als Gehölz oder die aus diesem gewonnene, allerorten benötigte Lohrinde namengebende Ursache war, läßt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen. Selbst bei den zahlreichen Lohmühlen, die in der Regel nach dem Mahlen der Lohrinde benannt sind, kann man nicht ganz sicher sein, wie der historische Nachweis der „Luhmühle“ bei 5417b4 Großen-Linden GIE: 1298 „in molendino, quod dicitur zůme Lo“ (Reichardt 242) zeigt.

Das einzige sichere Kriterium, um eine Teilmenge der Loh ,Gehölz‘-Namen zu identifizieren, ist der Strukturtyp; denn Loh ,Rinde‘ kommt nicht in der syntaktischen Position des Simplex oder als GT vor. Diese Position wird als sicher für Loh ,Gehölz‘ betrachtet; Loh als BT blieb deshalb unberücksichtigt, obwohl sich Loh darin auch vielfach auf ein Gehölz bezieht. Unberücksichtigt blieben wegen der möglichen Vermengung mit Loh ‚Sumpfwiese‘ alle fem. Belege. Eine Vermengung mit Lohe f. ‚wallende Glut‘ ist (trotz v. Pfister 164f.) nicht anzunehmen, weil dieses Wort kaum FlN-gebend gewesen sein dürfte.

2. Die dialektale Weiterentwicklung von mhd. lôch ,Gehölz‘ bereitet weniger deshalb Schwierigkeiten, weil im Einzelfall Vermengung mit mhd. loch ‚Loch‘ oder lâche ,Grenzzeichen‘ (Lexer 1, 1807) vorliegen kann, sondern vor allem, weil es einerseits eine umgelautete Nebenform mit ungeklärtem Status (vgl. Dittmaier 190) und eine schwach deklinierte, im Dativ (Plural ?) -n-haltige Nebenform gibt (vgl. Vilmar 252; Debus 1968, 45). Dadurch ist die sichere Trennung solcher Loh-Namen von Namen, die sich auf die „Lahn“ (dial. /le:/) beziehen oder die auf Lohn(e), Lehen, Lehne, sogar Leimen (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 104) zurückgehen, unmöglich. Von den umgelauteten Belegen wurden deshalb nur die mutmaßlichen Diminutive (meist dial. /li:çe/), Plurale sowie einige Namen mit -/n/ aufgenommen, die aufgrund des Struktur- und Kombinationstyps mit hoher Wahrscheinlichkeit hierher gehören.

3. Wegen der vielfältigen Unsicherheiten gelten hier nur die nach den angegebenen Kriterien verhältnismäßig sicheren Loh ,Gehölz‘-Namen.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 123

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gemeine-Loch: im gemeinen Loch (Merenberg)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/582993_im-gemeinen-loch> (aufgerufen am 05.11.2026)

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