Bitze-Kammer: WALD BETZENKAMMER [rauschbe]
Weitere Belege
- 18. Jahrhundert: auf den Wald Bezzenkammer [Wiese]
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 160, Akten Nr. 1038., pag. 275
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Bitze
Zu ahd. bizûna st.w. F. ‚eingezäuntes Grundstück‘, mhd. bitze st. F. ‚Baumgarten‘. Daneben steht die seltenere Variante Betzen M. (N.?), die ahd. bizûni, mhd. bizûne, bîzune st. N. fortsetzt. Vergleichbar den Beunden beziehen sich Bitze und Betzen ursprünglich auf gezäuntes und Sonderrecht unterliegendes Sonderland. Insbesondere scheinen sie dem Obstbau gewidmet gewesen zu sein. Unsicher sind nur wenige Belege, die mit Pfütze (s.d.) vermischt oder umgedeutet worden sind.
Kammer
Den Kammer-Namen liegen ganz unterschiedliche Benennungsmotiv zu Grunde, auch wenn sie wortgeschichtlich alle auf ahd. chamara ‚Kammer, Gemach, Zelle, Hof‘ zurückgehen, einer Entlehnung aus lat. camera ‚gewölbte Decke‘. Denn im Mhd. kamere st. sw. F. kommt die Bedeutung ‚Kammer, öffentliche Kasse, Kammergut‘ hinzu, frühnhd. auch ‚Gericht‘. (1) Alle Belege mit Kammer als BT und wohl auch alle Simplicia weisen auf die einer herrschaftlichen Kammer unterstehenden Güter hin, im Untersuchungsgebiet hauptsächlich der solmsischen Kammer. Dies trifft etwa auf den Namen Kammerloh zu, der für Forstgebiete steht, die einer Kammer unterstellt sind. Amt und Amtsverwalter, Kämmerer (s.d.), sind oft nicht zu trennen. (2) Kammer als GT bewahrt hingegen oft die Bedeutungskomponente des ‚abgeschlossenen Raumes‘, in dem etwas aufbewahrt wird (Brotkammer), etwas gefangen wird (Ratzkammer) oder die jemandem gehört (Enzenkammer). Wieweit dabei Kammer als Objekt oder metaphorisch etwa als FormN zu verstehen ist, ist nicht zu entscheiden.
Südhessisches Flurnamenbuch
Bitze
Zu ahd. bizûna st. sw. F. ‚eingezäuntes Grundstück‘, mhd. bitze st. F. ‚Baumgarten‘. Daneben steht die in Südhessen nur noch resthaft bezeugte Variante Betzen M. (N.?), die ahd. bizûni, mhd. bizûne, bîziune st. N. fortsetzt. Vergleichbar den Beunden beziehen sich Bitze und Betzen ursprünglich auf gezäuntes und Sonderrecht unterliegendes Sonderland. Insbesondere scheinen sie dem Obstbau gewidmet gewesen zu sein. Unsicher sind nur wenige Belege, die mit Pfütze vermischt oder umgedeutet worden sind.
Kammer
Zu ahd. chamara ‚Kammer, Gemach, Zelle, Hof‘, mhd. kamer(e) st. sw. F. in der Bedeutung ‚Kammer, öffentliche Kasse, Kammergut‘, fnhd. auch ‚Gericht‘, einer Entlehnung aus lat. camera ‚gewölbte Decke‘. Der FlN deutet auf die einer herrschaftlichen Kammer unterstehenden Güter hin. Dies trifft insbesondere auf den Namen Kammerforst zu, der für Forstgebiete steht, die einer fürstlichen oder anderen Kammer unterstellt sind. Das Diminutiv Kämmerchen in Hainst und Lengfeld ist vermutlich hier anzuschließen. Amt und Amtsverwalter, Kämmerer (s. d.), sind oft nicht zu trennen. Auffällig sind die gelegentlich auftretenden Simplizia mit Umlaut des Stammvokals. Vielleicht liegt hier Einfluss von Kämmerer vor. In Einzelfällen kann Kammer allerdings auch auf Fluren verweisen, die wegen ihrer Lage besonders geschützt waren. Das gleiche Motiv konnte auch für Orte namengebend gewesen sein, wohin das Wild bei Treibjagden in die Enge getrieben wurde. -ling in Kämmerling kann auf *-land zurückgehen. Kämmerfeld in Leeheim bezieht sich auf den dortigen Kammerhof.
Hessischer Flurnamenatlas
Bitze
Karte 11
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bitze-Kammer: WALD BETZENKAMMER (Laimbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/578334_wald-betzenkammer> (aufgerufen am 27.11.2025)
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