Bangert-Hube: oben an die knorren und unten an die ban

Historischer Beleg aus Mitlechtern  
Gemeinde
Rimbach
Landkreis
Bergstraße
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Bangert-Hube

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1722

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, C 3, Nr. 76.

Weitere Belege

  • 1722: an die Bangertshub
    Kunz, Rudolf: Dorfordnung von Mitlechtern (1722). In: Geschichtsblätter Kreis Bergstraße 8 (1975). S. 163-167., S. 165

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Bangert

Bangert geht auf ahd. boumgarto ‚Obstgarten‘, mhd. boumgarte sw. M. ‚Baumgarten‘ zurück. Regionales Bangert entstand im Zuge der Monophthongierung von /boum/ > /ba:m/, /bo:m/ durch Kürzung des Vokals, Teilassimilierung von /mg/ zu /ng/ und weiter gehende Velarisierung zu /n&/. Das im Nebenton stehende -garte wurde schließlich zu /-gert/ abgeschwächt. Amtlich erscheint oft die Form Banngarten u.ä.; das ist aber eine Umdeutung zu Bann, wie die historischen Belege in der Regel zeigen. Bangert ist ein Name des südlichen und westlichen Sprachraums. Er bezieht sich wie die standardsprachliche Form Baumgarten ursprünglich auf ein gehegtes Grundstück mit Obstbäumen. Es liegt meist in Ortsnähe und ist als privates Eigentum dem Gartenrecht unterworfen. Vereinzelt und vom Appellativ nicht immer sicher zu trennen erscheinen auch die FamN Bangert, Baumgart.

Hube

Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). Ob in den einzelnen FlN eher auf das landwirtschaftliche Anwesen oder auf das Flächenmaß Bezug genommen wird, ist nicht in allen Fällen sicher zu entscheiden; wahrscheinlich ist meist das Hubengut namengebend gewesen.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Bangert

Bangert geht auf ahd. boumgarto ‚Obstgarten‘, mhd. boumgarte sw. M. ‚Baumgarten‘ zurück. Regionales Bangert entstand im Zuge der Monophthongierung von /bɔʊm/ zu /bɑːm/, /boːm/ durch Kürzung des Vokals, Teilassimilierung von /mg/ zu /ng/ und weiter gehende Velarisierung zu /ŋ/. Das im Nebenton stehende -garte wurde schließlich zu -gert abgeschwächt. Bangert ist ein Name des südlichen und westlichen Sprachraums mit einem Schwerpunkt im vorderen Odenwald. Er bezieht sich, wie die standardsprachliche Form Baumgarten, ursprünglich auf ein gehegtes Grundstück mit Obstbäumen. Es liegt meist in Ortsnähe und ist als privates Eigentum dem Gartenrecht unterworfen. Vereinzelt und vom Appellativ nicht immer sicher zu trennen erscheint auch der FamN Bangert, so z. B. in Mörlenbach, Rothenberg, Vöckelsbach und Winkel.

Hube

Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). In den relativ jungen Waldhufendörfern des Odenwalds versteht man unter Hube „ein Landstück, das quer zum Bachlauf von einem Hügelkamm zum anderen reicht und eine Ackernahrung bildet“1. Ob in den einzelnen FlN eher auf das landwirtschaftliche Anwesen oder auf das Flächenmaß Bezug genommen wird, ist nicht in allen Fällen sicher zu entscheiden; wahrscheinlich ist meist das Hubengut namengebend gewesen. Unter den historischen Belegen fallen in lautlicher Hinsicht nur Namenformen mit Umlaut (Hübe) und mit Auslautverhärtung (Hup) auf. Die heute standardsprachliche, ursprünglich niederdt. Form Hufe begegnet in Südhessen nur im FlN Hufschlag (für einen zu einer Hufe gehörigen Schlag), dem Namen eines Waldstücks zwischen Klein-Bieberau, Webern und Ernsthofen.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Bangert m., Baumgarten m.

1

Die FlN Bangert und Baumgarten gehen auf das gleiche Wort zurück: ahd. boumgart(o) st.sw.m. ‚Obstgarten‘ (Karg-Gasterstädt/Frings l, 1301f.), mhd. boum-garte sw.m. ,Baumgarten‘ (Lexer l, 334f.). Der Typ Bangert entstand in Verbindung mit der Monophthongierung von boum zu /ba:m‚ bo:m/ durch Kürzung des Vokals, Teilassimilierung von /m-g/ > /n-g/ und weitergehender Velarisierung zu /ŋ/. Das im Nebenton stehende garte wurde zu -gert(e) abgeschwächt.

Als Wörter sind Bangert und Baumgarten in Hessen ungebräuchlich (vgl. SHessWb 1, 63l), außer in Nassau, wo mit Bangert u.ä. „gewöhnlich ein großer, schlecht umzäunter Grasplatz, der voller Bäume steht, Obstbaumgarten“ (KehreinWb 60) bezeichnet wird. Während Crecelius 89 Bangert für „in der Wetterau selten“ erklärt, nennt v. Pfister 337 Wingert und Bangert „zwei in großem Theile Hessens gar haüfig widerkehrende Örtlichkeits-Benennungen.“ In Waldeck konkurrieren Baumgarten und niederdt. Baumhof (NSächsWb 2, 542) als Bezeichnungen für (Obst-)Baumgärten (B. Martin 1925, l95f.; vgl. WaldWb 9), mnd. bômgârde, m. und bômhof (Lasch/Borchling 1, 314f.). Als FlN beziehen sich Bangert und Baumgarten ursprünglich auf ein gehegtes Grundstück mit Obstbäumen, meist in Ortsnähe gelegen und als privates Eigentum dem Gartenrecht unterworfen (Bader 3, 72-76). Das heute auch als Wort gebräuchliche Baumstück (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 22) enthält das Merkmal der Einfriedung ebensowenig wie die Bezeichnungen Baumacker, -feld‚ -wiese u. ä. (vgl. SHessWb ebd.).

2

Die Identifizierung von Baumgarten bereitet keine Schwierigkeiten. Ob hingegen alle Bangert-Namen zu mhd. boum-garte zu stellen sind, ist umstritten. Knöpp 21 erwägt Herleitung aus Banngarten ‚gebannter Garten‘. Da „bisweilen in verdächtiger Anlehnung an Bannvorstellungen“ (Bader 3, 72) gelegentliche Vermischung mit Banngarten nicht auszuschließen ist, wurden amtliche nur aufgenommen, wenn die mundartliche Form die Bedeutung ‚Bangert‘ nicht ausschließt (→ Bann K. l2).

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 21

Hube f. / Hübner m.

1

Die Hube, ahd. hôba, huoba, alts. hôva (Graff 4, 753), mhd. huobe st.sw.f., md. hûbe, hûve, hûfe (Lexer 1, 1389), mnd. hove f. (Schiller/Lübben 2, 311) kann sich sowohl auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land wie auf ‚ein Stück Land von einem gewissen Maße‘ (Lexer ebd.) beziehen, die nhd. Hufe. Der Umfang einer Hube schwankt regional stark zwischen 15 und über 60 Morgen (vgl. die Angaben in DWB 10 [IV‚ II], 1867; Zink 104; Dittmaier 116), wobei in Hessen die Hube in der Regel um die 30 Morgen umfaßt haben dürfte (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 52). Das Hubenland konnte ein geschlossenes Landstück sein, aber auch in den Parzellen einzelner Gewanne gestreut liegen. Zur Hube gehörte oft auch ein Waldanteil. Der Hübner war der Beständer einer Hube (DWB 10 [IV‚ II], 1870).

Das nhd. geltende Hufe stammt aus dem Nieder- und Mitteldt. (seit dem 15. Jh. hier häufig), „der gegenüber hube nur den Mundarten, namentlich den westmitteldeutschen, geblieben ist“ (DWB 10 [IV‚ II], 1867).

Die Abgrenzung von Hube und mansus ist umstritten. Als älteste Bedeutung „läßt sich für hoba ‚zur Hofstatt gehöriges Ackerland‘ erkennen. Die Hofstatt ist also in die Hufe zunächst nicht eingeschlossen, auch nicht Wiesen und Weingärten oder ein Waldanteil, wie dies später zweifellos der Fall ist“ (Schlesinger 81). Diese älteste Huben-Schicht, die in der karolingischen grundherrlichen Agrarverfassung eine wichtige Rolle spielte (HRG 2, 248-251; Lütge 1937; Schwind 1977, bes. 469ff. für 5416b4 Nauborn LDK), wird durch eine jüngere überlagert, die auf die spätmittelalterliche und neuzeitliche Verhufung (M. Born 1970, 82ff.) und die planmäßige Anlage von (Wald)Hufendörfern wie im Odenwald (Nitz) zurückgeht; hier wurde Hube bis in die Gegenwart gelegentlich noch als Wort verwendet (SHessWb 3, 755). Von den älteren Wörterbüchern führt KehreinWb 203 Hube, Hufe an, aber offensichtlich nicht als damals noch gebrauchtes Wort; nur das WaldWb 48 hat houwe f. ,Hufe‘.

2

Die Ein- und Ausgrenzung ist vielfach unsicher:

l. Vermengung mit Hof, zentral- und nordhess. /ho:p/ m., liegt nahe.

2. Als BT ist Hube nicht immer sicher zu trennen von dial. /hu:/- ‚hoch‘ (z. B. „Hubert“ - „Hubberg“).

3. Hubert u. ä. wurde nicht aufgenommen, weil entweder vom PN oder wahrscheinlicher - von Huberde f. ,Letten‘(?) (DWB 10 [IV‚ II], 1851).

4. Die mehrfach belegten /hu(:)ves/ n.(f.) wurden als Kollektivum (wie Erles u. ä.) aufgefaßt; „Hobling“ (5614c3 Lindenholzhausen LIW) als Nebenform zu Hubner (vgl. Lexer 1, 1389). „Hübnerstuhl“ (6118c3 Groß-Zimmern DAD): Sitz des Hübnergerichts.

Entschieden wurde nach Genus, Syntagma und Kombinationstyp.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 18

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bangert-Hube: oben an die knorren und unten an die ban (Mitlechtern)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/576191_oben-an-die-knorren-und-unten-an-die-ban> (aufgerufen am 04.11.2026)

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