Zehnt-Frei: in der obersten Zehendfrei
Beleg
Standard-Flurname
Zehnt-Frei
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
18. Jahrhundert
Quelle
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 160, Akten Nr. 1033.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Frei
Zu ahd. frî, mhd. vrî ‚frei‘. Diese Flurstücke waren von bestimmten Diensten oder Abgaben, in der Regel dem Zehnten, befreit.
Zehnt
Die hier zusammengestellten Namen gehen mit großer Wahrscheinlichkeit auf mhd. zehende, zehent sw. st. M. ‚der zehnte Teil, besonders als Abgabe von Vieh und Früchten‘, frühnhd. zehent ‚zinspflichtiges Gebiet‘ zurück, einer Substantivierung der Ordinalzahl ahd. zehanto, mhd. zende ‚der zehnte‘. Der Zehnt(e) war ursprünglich der zehnte Teil der Erträge und stand der Kirche zu. Bezeichnet werden zumeist Flurstücke, von denen der Zehnte entrichtet werden musste. War ein Grundstück frei vom Zehnten, konnte es zehntfrei genannt werden; entsprechend Halber Zehnte. Vermengung mit Zent (s.d.) ist leicht möglich.
Südhessisches Flurnamenbuch
Frei
Zu ahd. frî, mhd. vrî ‚frei‘. Diese Flurstücke waren von bestimmten Diensten oder Abgaben, in der Regel dem Zehnten, befreit.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Zehnt-Frei: in der obersten Zehendfrei (Gräveneck)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/572258_in-der-obersten-zehendfrei> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/572258