Zehnt-Frei: in der obersten Zehendfrei

Historischer Beleg aus Gräveneck  
Gemeinde
Weinbach
Landkreis
Limburg-Weilburg
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Zehnt-Frei

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

18. Jahrhundert

Quelle

Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 160, Akten Nr. 1033.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Frei

Zu ahd. frî, mhd. vrî ‚frei‘. Diese Flurstücke waren von bestimmten Diensten oder Abgaben, in der Regel dem Zehnten, befreit.

Zehnt

Die hier zusammengestellten Namen gehen mit großer Wahrscheinlichkeit auf mhd. zehende, zehent sw. st. M. ‚der zehnte Teil, besonders als Abgabe von Vieh und Früchten‘, frühnhd. zehent ‚zinspflichtiges Gebiet‘ zurück, einer Substantivierung der Ordinalzahl ahd. zehanto, mhd. zende ‚der zehnte‘. Der Zehnt(e) war ursprünglich der zehnte Teil der Erträge und stand der Kirche zu. Bezeichnet werden zumeist Flurstücke, von denen der Zehnte entrichtet werden musste. War ein Grundstück frei vom Zehnten, konnte es zehntfrei genannt werden; entsprechend Halber Zehnte. Vermengung mit Zent (s.d.) ist leicht möglich.

Südhessisches Flurnamenbuch

Frei

Zu ahd. frî, mhd. vrî ‚frei‘. Diese Flurstücke waren von bestimmten Diensten oder Abgaben, in der Regel dem Zehnten, befreit.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Zehnt-Frei: in der obersten Zehendfrei (Gräveneck)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/572258_in-der-obersten-zehendfrei> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/572258