Zehnt-Frei-Schlucht: Zehnt-Frei-Schlucht [zehntefrei oll]
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Frei
Zu ahd. frî, mhd. vrî ‚frei‘. Diese Flurstücke waren von bestimmten Diensten oder Abgaben, in der Regel dem Zehnten, befreit.
Schlucht
Schluft F. ‚Senke im Acker, Waldschneise‘ entspricht mit /f/-/ch/-Wechsel Schlucht, mhd. sluft st. F. Schlucht setzt sich erst seit dem 16. Jahrhundert durch.
Zehnt
Die hier zusammengestellten Namen gehen mit großer Wahrscheinlichkeit auf mhd. zehende, zehent sw. st. M. ‚der zehnte Teil, besonders als Abgabe von Vieh und Früchten‘, frühnhd. zehent ‚zinspflichtiges Gebiet‘ zurück, einer Substantivierung der Ordinalzahl ahd. zehanto, mhd. zende ‚der zehnte‘. Der Zehnt(e) war ursprünglich der zehnte Teil der Erträge und stand der Kirche zu. Bezeichnet werden zumeist Flurstücke, von denen der Zehnte entrichtet werden musste. War ein Grundstück frei vom Zehnten, konnte es zehntfrei genannt werden; entsprechend Halber Zehnte. Vermengung mit Zent (s.d.) ist leicht möglich.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Frei
Zu ahd. frî, mhd. vrî ‚frei‘. Diese Flurstücke waren von bestimmten Diensten oder Abgaben, in der Regel dem Zehnten, befreit.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Schlucht
Karte 92
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Zehnt-Frei-Schlucht: Zehnt-Frei-Schlucht (Fussingen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/572029_zehnt-frei-schlucht> (aufgerufen am 06.07.2026)
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