Abtei-Zehnt: In den Abtey Zehndte
Beleg
Standard-Flurname
Abtei-Zehnt
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1723
Quelle
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 356, Akten Camberg Nr. 2.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Zehnt
Die hier zusammengestellten Namen gehen mit großer Wahrscheinlichkeit auf mhd. zehende, zehent sw. st. M. ‚der zehnte Teil, besonders als Abgabe von Vieh und Früchten‘, frühnhd. zehent ‚zinspflichtiges Gebiet‘ zurück, einer Substantivierung der Ordinalzahl ahd. zehanto, mhd. zende ‚der zehnte‘. Der Zehnt(e) war ursprünglich der zehnte Teil der Erträge und stand der Kirche zu. Bezeichnet werden zumeist Flurstücke, von denen der Zehnte entrichtet werden musste. War ein Grundstück frei vom Zehnten, konnte es zehntfrei genannt werden; entsprechend Halber Zehnte. Vermengung mit Zent (s.d.) ist leicht möglich.
Südhessisches Flurnamenbuch
Abtei
Zu ahd. abbateia, mhd. aptei st. F. ‚Abtei‘, einer Entlehnung aus mittellat. abbātia. Als FlN ist Abtei hier auf das Kloster Seligenstadt und dessen Besitz bezogen, so der Wald der geheiszen ist die Aptie in Babenhausen. Der rezente Beleg in Eppertshausen bezeichnet ursprünglich dasselbe Waldstück, das der Abt von Seligenstadt 1356 verkauft hat
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Abtei-Zehnt: In den Abtey Zehndte (Bad Camberg)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/560150_in-den-abtey-zehndte> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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