Ober-Hof: Oberhof

Historischer Beleg aus Zellhausen  
Gemeinde
Mainhausen
Landkreis
Offenbach
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Ober-Hof

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1310

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, C 1, Nr. 18.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Hof

Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.

Ober

Zu ahd. obor, obero ‚der obere, höher‘, mhd.ober ‚ober‘. Ober kennzeichnet im Gegensatz zu unter und nieder (s.d.) die erhöhte Lage von Flurstücken, Wegen und Einrichtungen. Daneben häufig als Feld-Bezeichnung auf der Grundlage der Dreifelderwirtschaft (gegen Nieder-, Unterfeld).; in Verbindung mit -dorf Teil des Ortes, soweit nicht zur selbstständigen Siedlung Oberdorf / Oberndorf (s.d.) geworden.

Südhessisches Flurnamenbuch

Hof

Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.

Ober

Zu ahd. oboro, obero ‚der obere, höher‘, mhd. ober ‚ober‘. Ober kennzeichnet im Gegensatz zu unter und nieder die erhöhte Lage von Flurstücken, Wegen und Einrichtungen. Daneben häufig als Feld-Bezeichnung auf der Grundlage der Zwei- oder Dreifelderwirtschaft (gegen Nieder-, Unterfeld, s. d.). Der Beleg aus Schönberg kann auch zu mhd. âber ‚trocken und warm‘, fnhd. aper ‚schneefrei‘ gehören, doch dürfte in Anbetracht des FlN Unterberg in derselben Gemarkung eher von einer hyperkorrekten Schreibung für ober auszugehen sein (vgl. Bürstadt, Schaafheim).

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Ober-Hof: Oberhof (Zellhausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/554776_oberhof> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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