Dung-Grube-Gewann: Dunggrubengewann
Beleg
Standard-Flurname
Dung-Grube-Gewann
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
19. Jahrhundert, kopial 20. Jahrhundert
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, O 61, Buxbaum. Konv. 1.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Dung
Zu mhd. tunge st. F. ‚Dung, Dünger‘. Dungweg ist ein Begriff aus dem Nachbarschaftsrecht. Er zielt auf ein Sondernutzungsrecht für Grundstücksinhaber, die keine direkte Anbindung an öffentliche Wege haben und beinhaltet die Erlaubnis, den Dung über die benachbarten Grundstücke hinweg zu transportieren.
Gewann
Zu mhd. gewande st. sw. F. ‚Grenze, Umkreis, Acker‘; eigentlich ‚der Grenzstreifen, der beim Wenden des Pfluges entsteht‘. Das Wort gehört daher, wie ahd. giwanta ‚(Jahres-) Wende, Wechsel; Bewandtnis, Beschaffenheit‘ als Ableitung zum schwachen Verb ahd. wenten, mhd. wenden ‚wenden‘. Der durch die Wendefläche des Pflugs an den Enden des Feldes verbleibende Grenzstreifen, der nachträglich vertikal zur Hauptrichtung gepflügt werden musste, fasst die im Prozess der Vergewannung entstandenen Parzellen zu einer Einheit zusammen, auf deren Gesamtheit sich der Begriff Gewann ausweitet. Aus der allgemeineren Bedeutung entwickelt sich schließlich ein Fachbegriff für eine Einteilungseinheit der Ackerflächen, die in Vierecke von gleichartiger Bodenbeschaffenheit aufgeteilt wurden. In den Belegen zeigt sich eine Varianz zwischen fem. und neutr. Genus; viele Belege sind <d>-haltig und stehen damit formal enger an der Ausgangsbedeutung ‚wenden‘.
Grube
Zu ahd. gruoba ‚Grube, Abgrund, Delle, Vertiefung‘, mhd. gruobe st. sw. F. ‚Grube, Steinbruch, Loch, Höhle‘. In den FlN kann das Wort für eine künstlich angelegte Bodenvertiefung wie etwa einen Steinbruch, eine Fanggrube und möglicherweise auch für Gräben an der Gemarkungsgrenze, aber ebenso auch für einen naturgegebenen Geländeeinschnitt verwendet werden.
Südhessisches Flurnamenbuch
Dung
Zu mhd. tunge st. F. ‚Dung, Dünger‘. Dungweg ist ein Begriff aus dem Nachbarschaftsrecht. Er zielt auf ein Sondernutzungsrecht für Grundstücksinhaber, die keine direkte Anbindung an öffentliche Wege haben und beinhaltet die Erlaubnis, den Dung über die benachbarten Grundstücke hinweg zu transportieren. - Der auch formal auffällige FlN Dünger in Ober-Kainsbach könnte sich auch auf den Ort des Zentgerichts beziehen.
Gewann
Zu mhd. gewande st. sw. F. ‚Grenze, Umkreis, Acker‘; eigentlich ‚der Grenzstreifen, der beim Wenden des Pfluges entsteht‘. Das Wort gehört daher, wie ahd. giwanta ‚(Jahres-) Wende, Wechsel; Bewandtnis, Beschaffenheit‘, als Ableitung zum schwachen Verb ahd. wenten, mhd. wenden ‚wenden‘. „Der durch die Wendefläche des Pflugs an den Enden des Feldes verbleibende Grenzstreifen, der nachträglich vertikal zur Hauptrichtung gepflügt werden musste, fasst die im Prozess der Vergewannung entstehenden Parzellen zu einer Einheit zusammen, auf deren Gesamtheit sich der Begriff Gewann ausweitet.“
Grube
Zu ahd. gruoba ‚Grube, Abgrund, Delle, Vertiefung‘, mhd. gruobe st. sw. F. ‚Grube, Steinbruch, Loch, Höhle‘. Als Pluralform erscheint gelegentlich statt Gruben umgelautetes Grübe und Griebe, das dann auch als Singular auftritt. In den FlN kann das Wort für eine künstlich angelegte Bodenvertiefung wie etwa einen Steinbruch, eine Fanggrube und möglicherweise auch für Gräben an der Gemarkungsgrenze, aber ebenso auch für einen naturgegebenen Geländeeinschnitt verwendet werden. Der grube Nußbaum aus Klein-Umstadt kann auch auf grob zurückgehen (mit Hebung /oː/ > /uː/).
Hessischer Flurnamenatlas
Gewann
Karte 7
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Dung-Grube-Gewann: Dunggrubengewann (Zellhausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/554598_dunggrubengewann> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/554598