Rembrücken-Schutz-Bann: Auf den Rembrücker Schutzbann

Historischer Beleg aus Weiskirchen  
Gemeinde
Rodgau
Landkreis
Offenbach
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Rembrücken-Schutz-Bann

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

19. Jahrhundert, kopial 20. Jahrhundert

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, O 61, Buxbaum. Konv. 1.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Bann

Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.

Schutz

Die meisten Namen Schutz oder Schütz gehen zurück auf die ältere Bedeutung mhd. schuz st. M. ‚Umdammung, Aufstauung des Wassers‘ und benennen Gebiete, die dadurch geschützt oder auch bewässert wurden. Unklar ist die Wortbedeutung von Schutzbank.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Bann

Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.

Schutz

Die Namen gehen zurück auf die ältere Bedeutung mhd. schuz st. M. ‚Umdammung, Aufstauung des Wassers‘ und benennen Gebiete, die dadurch geschützt oder auch bewässert wurden. Der Ausdruck Schutzbann bezeichnet nicht nur allgemein einen Rechtsbezirk, sondern dann auch den Raum, der durch die wasserregulierenden Anlagen geschützt wurde und anscheinend besonderen Rechtsbedingungen unterlag. Schutzbaum, Schutzstein (und wohl auch Federbusch) beziehen sich auf begrenzende Markierungen dieses Raums. In der südhess. Wendung einen Schutz machen ‚Wasser stauen, insbesondere, um Wiesen zu bewässern‘ ist die alte Bedeutung erhalten.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Bann

Karte 12

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Rembrücken-Schutz-Bann: Auf den Rembrücker Schutzbann (Weiskirchen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/554416_auf-den-rembruecker-schutzbann> (aufgerufen am 05.07.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/554416