Eigen: form Aig:
Beleg
Standard-Flurname
Eigen
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1626
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 4, Steinheim Nr. 1.
Weitere Belege
- 1331: vor dem Eingen
Jost, Wilhelm: Der Deutsche Orden im Rhein-Main-Gau. Gießen 1941., S. 310 - 1572: vff dem Aigen [Acker]
Staatsarchiv Darmstadt, C 4, Steinheim Nr. 1., fol. 187
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Eigen
Zu ahd. eigan, mhd. eigen st. N. ‚Eigentum‘. Die Namen verweisen in der Regel auf abgabefreies Eigengut im Gegensatz zum Lehengut und zur Allmende. Die Scheidung zwischen Eigen- und Eichen-Namen ist unsicher, soweit das Genus nicht zur Klärung herangezogen werden kann.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Eigen
Zu ahd. eigan, mhd. eigen st. N. ‚Eigentum‘. Die Namen verweisen in der Regel auf abgabefreies Eigengut im Gegensatz zum Lehengut und zur Allmende. In Trebur ist das Kompositum Eigenschaft, ahd. eiganscaft ‚Eigentümlichkeit, Sondergut‘, mhd. eigenschaft st. F. ‚Eigentum‘ entweder in seiner älteren Bedeutung bezeugt oder aus *stat ‚Stätte‘ umgedeutet. Die Belege aus Wallerstädten sind aus Eigenstück zu Mainstück umgedeutet worden. In Einzelfällen ist die Scheidung zwischen Eigen- und Eichen-Namen unsicher, soweit das Genus nicht zur Klärung herangezogen werden kann.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Eigen: form Aig: (Obertshausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/550809_form-aig> (aufgerufen am 10.07.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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