Flur-Acker: florackers
Beleg
Standard-Flurname
Flur-Acker
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1365
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, A 1 (Die Urkunden werden nach Ortsnamen bzw. Provenienz und Jahr zitiert).
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Acker
Zu ahd. ackar, mhd. acker st. M. ‚Acker, Feld‘. In FlN ist Acker im Untersuchungsraum über zweitausendmal belegt. Die sehr allgemeine Bedeutung (‚bebautes Land‘) erklärt die weite Verbreitung und das überwiegende Vorkommen als GT von Namenkomposita. Bei diesen sind hinsichtlich des namengebenden Motivs verschiedene Typen zu unterscheiden: die Benennung erfolgte nach dem Namen, Amt oder rechtlichen Status des Grundbesitzers (z.B. Herrenacker), nach der Beschaffenheit und Nutzung des Bodens (z.B. Steinacker), nach der Größe und Form des Geländes (z.B. Langacker), nach der relativen Lage zu bestimmten topographischen Punkten (z.B. Mühlacker) usw. In den frühen Belegen ist die Grenze zwischen Appellativ und Name manchmal noch fließend. Selten taucht Acker als BT oder Simplex auf.
Flur
Zu ahd. fluor ‚Saat, Saatfeld‘, mhd. vluor st. M. ‚Boden‘. Das Wort steht einerseits für die ganze Gemarkung eines Dorfes oder zumindest für ihre gesamte agrarische Anbaufläche. Häufig bezieht es sich dann aber andererseits auch nur als allgemeiner Begriff auf das einzelne Großfeld der Dorfgemarkung und ist dann mit Feld deckungsgleich. Die Grenzen der Felder in der Felderwirtschaft waren die Flurscheiden, oft als Hecken oder Zäune (Flurzäune) hergerichtet. Flurgräben sind im Gegensatz zu Dorfgräben Bewässerungsgräben außerhalb des Dorfes.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Acker
Zu ahd. ackar, mhd. acker st. M. ‚Acker, Feld‘. In FlN ist Acker in Südhessen über sechstausendmal belegt. Die sehr allgemeine Bedeutung (‚bebautes Land‘) erklärt die weite Verbreitung und das überwiegende Vorkommen als GT von Namenkomposita. Bei diesen sind hinsichtlich des namengebenden Motivs verschiedene Typen zu unterscheiden: die Benennung erfolgte nach dem Namen, Amt oder rechtlichen Status des Grundbesitzers (Wigantsacker, Schultheisenacker, Herrenacker), nach der Beschaffenheit und Nutzung des Bodens (Steinacker, Rübenacker), nach der Größe und Form des Geländes (Langacker, Krummacker), nach der relativen Lage zu bestimmten topographischen Punkten (Ackher beym drey dorn) usw. Die ältesten historischen Belege reichen bis ins 12. Jh. zurück (ad Langenacker, ad Obernacker CodLaur, Nr. 38 14), doch ist die Grenze zwischen Appellativ und Name in manchen frühen Belegen noch fließend (Raunheim 14. Jh. an der Herren Ackir). Relativ selten taucht Acker als BT, noch seltener als Simplex oder Diminutiv auf. Crumstadt weist die Kombination Acker + Furche auf; der GT in Groß-Bieberau/Ueberau (zusammengehörig) geht auf zersprochenes Rain (s. d.) zurück, da Au immer fem. ist.
Flur
Zu ahd. fluor ‚Saat, Saatfeld‘, mhd. vluor st. M. ‚Boden‘. Das Wort steht einerseits für die ganze Gemarkung eines Dorfes oder zumindest für ihre gesamte agrarische Anbaufläche. Häufig bezieht es sich dann aber andererseits auch nur als allgemeiner Begriff auf das einzelne Großfeld der Dorfgemarkung und ist dann mit Feld weitgehend deckungsgleich. Das Diminutiv Flürchen kommt nur im vorderen Odenwald mehrfach vor und bezeichnete wohl ein aus der Felder- bzw. Hubenwirtschaft herausgenommenes Ackerfeld. Die Grenzen der Felder in der Felderwirtschaft waren die Flurscheiden, oft als Hecken oder Zäune (Flurzäune) hergerichtet. Flurgräben sind im Gegensatz zu den Dorfgräben Bewässerungsgräben außerhalb des Dorfes.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Flur m. / Flurscheide f.
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Flur, ahd.fluor st.m. ,Saatfeld, Saat‘ (Karg-Gasterstädt/Frings 3, 1008), mhd. vluor st.m., auch st.f., md. vlûr, flûre, flôre ‚Flur, Feldflur, Saatfeld‘ (Lexer 3, 421), hat die Unterscheidung, „daß Flur m. ,area‘, f. ,ager, seges‘ bedeutet, erst nhd.“ entwickelt (Kluge/Mitzka 210). Die Bedeutungskomponente, die „von dem Begriff ‚ausgedehnte geebnete Bodenfläche‘ ausgeht, ist mittel- und norddeutsch“ (Weigand/Hirt 1, 564; vgl. DWB [III], 1851f.).
Als Wort ist Flur in Hessen wenig belegt: ,Feld‘ (Crecelius 387), ‚Landgebiet eines Ortes, ist m.‘ (KehreinNb 393; „ist meist m.“ KehreinWb 143); es ist „mod. nur als amtliche Bez. allg. bekannt“ (SHessWb 2, 828).
Auf welchen Bedeutungsaspekt sich Flur in hessischen FlN im Einzelfall bezieht, ist nicht entscheidbar. Im Regelfall benannten die Namen große zusammenliegende Feldkomplexe, durch die mehrere Gewann- oder Blockfluren zusammengefaßt waren (vgl. Dittmaier 74), ohne daß an eine Entsprechung mit den Feldern der Felderwirtschaft zu denken ist. Der in Südhessen häufiger vorkommende Diminutiv Flürchen bezieht sich wohl auf einen kleineren Komplex zusammenhängender Felder (Dittmaier ebd.) oder darauf, daß ein besonderer Benennungsanlaß vorlag (Keinath 88; vgl. auch Zink 21), sofern darin nicht die alte Bedeutung ,(kleines) Saatfeld‘ bewahrt ist. Flur f. ist in hessischen FlN selten, meist nur katasteramtlich.
Die Flurscheide, vereinzelt auch m., bezeichnet die Grenze von Fluren (im obigen Sinne; vgl. DWB 3 [III], 1852) innerhalb der Gemarkung, die als Graben, Hecke oder Zaun ausgebaut war, um das auf Brachfeldern weidende Vieh zurückzuhalten.
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Auszuschließen sind die in 5424a2 Engelhelms FUL und Umgebung vorkommenden Floren-Namen, die sich auf mons s.Flore (Reimer 14l) beziehen. Unsicher sind die mit Flur als BT zusammengesetzten Bachnamen. Unberücksichtigt blieben Flurschütz u. ä.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 6
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Flur-Acker: florackers (Mainflingen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/548673_florackers> (aufgerufen am 04.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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