Bann-Zaun-Weg: ZWISCHEN DEM BAHNZAUNWEG
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Bann
Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.
Weg
Zu ahd. weg, mhd. wec st. M. in der Bedeutung ‚Weg, Straße‘, das als Simplex, BT und GT sehr häufig in FlN vorkommt. Die Belege, meist Simplizia, sind auf die Lage der Flurstücke bezogen.
Zaun
Zu ahd., mhd. zûn st. M. ‚Hecke, Gehege, Zaun‘. Gemeint ist meist der das Dorf umschließende Zaun. Zäune befanden sich aber auch in der Gemarkung, um das Abweiden der Felder zu verhindern. Gelegentlich kann Vermengung mit mhd. zein st. M.‚Reis, Rute, Rohr, Stäbchen‘ oder mhd. zeine sw. st. F. M. ‚Geflecht aus zeinen‘ vorliegen; vgl. dazu Zaunbach.
Südhessisches Flurnamenbuch
Bann
Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.
Weg
Zu ahd. weg, mhd. wec st. M. in der Bedeutung ‚Weg, Straße‘, das als Simplex, BT und GT sehr häufig in FlN vorkommt, hier aber kaum dokumentiert wird. Die Belege, meist Simplizia, sind auf die Lage der Flurstücke bezogen.
Zaun
Zu ahd. zûn ‚Zaun, Verschanzung‘, mhd. zûn st. M. ‚Hecke, Gehege, Zaun‘. Gemeint ist meist der das Dorf umschließende Zaun. Zäune befanden sich aber auch in der Gemarkung, um das Abweiden der Felder zu verhindern.
Hessischer Flurnamenatlas
Bann
Karte 12
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bann-Zaun-Weg: ZWISCHEN DEM BAHNZAUNWEG (Dreieichenhain)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/540376_zwischen-dem-bahnzaunweg> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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