Bann-Zaun-Weg: ZWISCHEN DEM BAHNZAUNWEG

Rezenter Beleg aus Dreieichenhain  
Gemeinde
Dreieich
Landkreis
Offenbach
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Bann-Zaun-Weg

Belegort

Belegtyp

rezent

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Bann

Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.

Weg

Zu ahd. weg, mhd. wec st. M. in der Bedeutung ‚Weg, Straße‘, das als Simplex, BT und GT sehr häufig in FlN vorkommt. Die Belege, meist Simplizia, sind auf die Lage der Flurstücke bezogen.

Zaun

Zu ahd., mhd. zûn st. M. ‚Hecke, Gehege, Zaun‘. Gemeint ist meist der das Dorf umschließende Zaun. Zäune befanden sich aber auch in der Gemarkung, um das Abweiden der Felder zu verhindern. Gelegentlich kann Vermengung mit mhd. zein st. M.‚Reis, Rute, Rohr, Stäbchen‘ oder mhd. zeine sw. st. F. M. ‚Geflecht aus zeinen‘ vorliegen; vgl. dazu Zaunbach.

Südhessisches Flurnamenbuch

Bann

Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.

Weg

Zu ahd. weg, mhd. wec st. M. in der Bedeutung ‚Weg, Straße‘, das als Simplex, BT und GT sehr häufig in FlN vorkommt, hier aber kaum dokumentiert wird. Die Belege, meist Simplizia, sind auf die Lage der Flurstücke bezogen.

Zaun

Zu ahd. zûn ‚Zaun, Verschanzung‘, mhd. zûn st. M. ‚Hecke, Gehege, Zaun‘. Gemeint ist meist der das Dorf umschließende Zaun. Zäune befanden sich aber auch in der Gemarkung, um das Abweiden der Felder zu verhindern.

Hessischer Flurnamenatlas

Bann

Karte 12

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bann-Zaun-Weg: ZWISCHEN DEM BAHNZAUNWEG (Dreieichenhain)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/540376_zwischen-dem-bahnzaunweg> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/540376