Bann-Furche: an der banvorch

Historischer Beleg aus Bürgel  

Beleg

Standard-Flurname

Bann-Furche

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1339

Quelle

Boehmer, Johann Friedrich und Friedrich Lau: Codex diplomaticus moenofrancofurtanus. 2. Bd. 1314-1340. Frankfurt/M 1905.

Weitere Belege

  • 1393: uff die bantfurch [Acker]
    Stadtarchiv Frankfurt am Main, Bartholomäusstift, Bücher, Ser. I, Nr. 17B., fol. 92

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Bann

Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.

Furche

Zu ahd. mhd. furch st. F. ‚Furche‘. Es handelt sich teils um Ackerfurchen, teils um Grenzfurchen zwischen zwei Feldern.

Südhessisches Flurnamenbuch

Bann

Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.

Furche

Zu ahd. mhd. furch st. F. ‚Furche‘. Regional hat sich auch eine Form fur erhalten, die in Bischofsheim und Weiskirchen vorzuliegen scheint. Es handelt sich teils um Ackerfurchen, teils um Grenzfurchen zwischen zwei Feldern.

Hessischer Flurnamenatlas

Bann

Karte 12

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bann-Furche: an der banvorch (Bürgel)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/52469_an-der-banvorch> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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