Rech-Acker: RESCHAECKER [reschaecker]

Rezenter Beleg aus Niederjosbach  
Gemeinde
Eppstein
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Rech-Acker

Belegort

Belegtyp

rezent

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Acker

Zu ahd. ackar, mhd. acker st. M. ‚Acker, Feld‘. In FlN ist Acker im Untersuchungsraum über zweitausendmal belegt. Die sehr allgemeine Bedeutung (‚bebautes Land‘) erklärt die weite Verbreitung und das überwiegende Vorkommen als GT von Namenkomposita. Bei diesen sind hinsichtlich des namengebenden Motivs verschiedene Typen zu unterscheiden: die Benennung erfolgte nach dem Namen, Amt oder rechtlichen Status des Grundbesitzers (z.B. Herrenacker), nach der Beschaffenheit und Nutzung des Bodens (z.B. Steinacker), nach der Größe und Form des Geländes (z.B. Langacker), nach der relativen Lage zu bestimmten topographischen Punkten (z.B. Mühlacker) usw. In den frühen Belegen ist die Grenze zwischen Appellativ und Name manchmal noch fließend. Selten taucht Acker als BT oder Simplex auf.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Acker

Zu ahd. ackar, mhd. acker st. M. ‚Acker, Feld‘. In FlN ist Acker in Südhessen über sechstausendmal belegt. Die sehr allgemeine Bedeutung (‚bebautes Land‘) erklärt die weite Verbreitung und das überwiegende Vorkommen als GT von Namenkomposita. Bei diesen sind hinsichtlich des namengebenden Motivs verschiedene Typen zu unterscheiden: die Benennung erfolgte nach dem Namen, Amt oder rechtlichen Status des Grundbesitzers (Wigantsacker, Schultheisenacker, Herrenacker), nach der Beschaffenheit und Nutzung des Bodens (Steinacker, Rübenacker), nach der Größe und Form des Geländes (Langacker, Krummacker), nach der relativen Lage zu bestimmten topographischen Punkten (Ackher beym drey dorn) usw. Die ältesten historischen Belege reichen bis ins 12. Jh. zurück (ad Langenacker, ad Obernacker CodLaur, Nr. 38 14), doch ist die Grenze zwischen Appellativ und Name in manchen frühen Belegen noch fließend (Raunheim 14. Jh. an der Herren Ackir). Relativ selten taucht Acker als BT, noch seltener als Simplex oder Diminutiv auf. Crumstadt weist die Kombination Acker + Furche auf; der GT in Groß-Bieberau/Ueberau (zusammengehörig) geht auf zersprochenes Rain (s. d.) zurück, da Au immer fem. ist.

Rech

Zu dem westmitteldt. Wort Rech ‚grasbewachsener Abhang, steiler Rain, Böschung, abschüssiges Stück Land oder Weg‘, dessen Herkunft noch ungeklärt ist; eventuell geht das Wort auf altfränk. *rek- ‚Zusammengescharrtes‘, dann ‚Reihe, Grenze, Abhang‘1, sowie ahd. riga ‚gekrümmte Linie‘ zurück. In der Mundart Süd- und Rheinhessens hat Rech das ungefähr gleichbedeutende Rain (s. d.) weitgehend verdrängt, in FlN dagegen ist es weniger häufig. In zahlreichen historischen Belegen ist der Stammvokal /e/ zu /i/ gehoben, doch ist im Untersuchungsgebiet, im Unterschied zu Rheinhessen2, historisch kein Übergewicht der gii-Schreibung auszumachen. Als Pluralformen konkurrieren (auch bereits historisch) Reche und Recher. Besonders in zusammengesetzten FlN mit dem GT -bach oder -wiese kann es zu einer Vermischung mit Reh (mhd. rêch st. N.) gekommen sein. Die mündliche Form in Hochstädten verweist auf eine Kollektivbildung *gerech.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Rech m. / Ufer n. (m.); Oiwer m. (n.)

1A

Der Rech, Plur. Recher, bedeutet im Wortgebrauch ‚Abhang, Rain; der steile Rain zwischen terrassenförmig am Hang liegenden Äckern‘, auch ,abschüssiges Stück Land oder Weg, tiefer Geländeeinschnitt, Abhang an beiden Seiten eines Hohlwegs‘ (SHessWb 4, 1284) und ist mit diesem Bedeutungsspektrum nicht nur in Südhessen, sondern auch in der Pfalz, in Rheinhessen, im Rheinland und im Südwesten des Nassauischen noch heute als Wort allgemein verbreitet (HNassWb 2, 794; E. Christmann 1938, 31; RheinWb 7, 204f.; Dittmaier 242; KehreinWb 325; Crecelius 680; v. Pfister 230; zur Gesamtverbreitung vgl. Wallner 50f.; Valtavuo 69f.). Die Etymologie des Wortes ist unklar (Ramge 1967, 374f.).

1B

Die Namenvarianten Ufer und Oiwer sind vereinigt, die bei starken Ähnlichkeiten in der Sachbedeutung und der Sprachform nicht strikt auseinanderzuhalten sind, von denen nicht einmal klar ist, ob sie auf ein Etymon oder zwei verschiedene zurückgehen.

Sicher ist das, auch der Ufer, mhd. uover st.n., md. ûber, Ufer‘ (Lexer 2, 1998), „ein den obd. Mundarten fremdes westgerm. Wort“ (DWB 23 [XI, II], 716), mnd. over ‚Ufer, Anhöhe‘ (Schiller/Lübben 3, 250), niederdt. oever m., n. (DWB ebd.). Ufer hat sich erst unter dem Einfluß Luthers gegen oberdt. Staden (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 85) durchgesetzt (Kluge/Mitzka 801). Abweichend von der heutigen Hauptbedeutung der Standardsprache ‚Begrenzung, Rand eines Gewässers‘ bezieht sich Ufer in FlN meist auf ‚Rain, Abhang, Wegrand‘ (Dittmaier 322). So ist Ufer auch in Hessen als Wort belegt (HNassWb 4, 211). KehreinWb 414 erläutert ,Erdrand eines Feldes, einer Wiese usw.‘ und verweist auf Rain und Rech, während E. Alberus nur das uffer des meers ,littus‘ (DWB 23 [XI, II], 717) anführt. In hessischen FlN scheint für Ufer weitgehende Sachentsprechung mit Rain (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 83) und Rech zu bestehen.

Im Nordhessischen allerdings tritt der Sachverhalt ‚Hügel, Berg‘ in den FlN stärker hervor; er entspricht dort auch dem Wortgebrauch (HNassWb ebd.; B. Martin 1925, 251), der daneben die Bedeutung ,Rain‘ (WaldWb 78; B. Martin 1925, 144) kennt, so daß von den rezenten Namen ohne genaue Ortskenntnis keine eindeutige Bestimmung der Örtlichkeitseigenschaft möglich ist (wie in Westfalen; vgl. G. Müller 1985, 159).

Als Bezeichnung für ,Hügel‘ gilt das Wort in vielfältigen lautlichen Varianten (z. B. /ouver, ouber, oiver, i:ver/) in einem Streifen vom Westfälischen bis nach Thüringen (DWA IV; Valtavuo 21-24). Es ist wahrscheinlich, daß sich der Vorstellungsinhalt vom ‚Rand, Hang eines Hügels‘ auf den ganzen ,Hügel‘ erweiterte.

Die phonologischen Varianten in Nordhessen beruhen auf mnd. over neben umgelautetem över, vielfach dialektal diphthongiert, im Nordosthessischen teilweise zu /ü/ gehoben - gerundet und mitunter zu /i:/ entrundet. Das intervokalische /b/ (/ouber, oiber/) beruht auf Übergang von stimmhaftem Reibelaut zu stimmhaftem Verschlußlaut und findet sich meist in der amtlichen Schreibung der FlN.

2A

Die Hauptmasse der Namen ist problemlos zu identifizieren. Schwierigkeiten gibt es mit Rech(en)- als BT, weil hier Vermengung mit mhd. rêch, rê st.n. ,Reh‘ (Lexer 2, 358) naheliegt, ja aufgrund von Kombinationstypen wie Rechgrund, Rechtal, Rechfeld sogar wahrscheinlich ist (vgl. Arnold 335, 354). Da die meisten der insgesamt 13 Belege mit Rech- als BT außerhalb des eigentlichen Verbreitungsraums von Rech ,Rain‘ liegen, ist die Ableitung von Rech ,Reh‘ m.E. so wahrscheinlich, daß dieser Strukturtyp unberücksichtigt blieb. Auch „Gerech“ in 5316d4 Offenbach LDK ist wohl nicht Kollektivum zu Rech, sondern gehört zu mhd. gerech ‚guter Zustand‘ (Lexer 1, 872). Auszuscheiden waren schließlich die Riek-, Rick-Namen (anders e. Christmann und v. Pfister ebd.)‚ weil deren Grundbedeutung „ohne Zweifel: gerade Richtung“ (Vilmar 324) ist, so daß höchstens Urverwandtschaft vorliegt (vgl. Dittmaier ebd.). Die vereinzelten nordhessischen Reike-Namen gehen wohl auf dial. reige ,Reihe‘ (WaldWb 84) zurück. Die Karte bildet deshalb nur Rech als Simplex und GT ab.

2B

Bei den Ufer-Belegen wurden diejenigen ausgesondert, deren Kombinationstyp den Verdacht auf junge Katasterbildung nahelegt (z. B. „am Mainufer“). Problematisch in dieser Hinsicht bleibt Ufer als Simplex, das aber aufgenommen wurde.

Bei den oiwer-Varianten wurde nur das Muster /V+ (v,b,f) + er/ berücksichtigt; einige /aubel/-, /oibel/-Belege könnten hinzugehören, wenn hier im Auslaut Dissimilation vorliegt.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 84

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Rech-Acker: RESCHAECKER (Niederjosbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/521934_reschaecker> (aufgerufen am 03.11.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/521934