Eigen: ame eigene
Beleg
Standard-Flurname
Eigen
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
14. Jahrhundert
Quelle
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 22, Akten Nr. 517.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Eigen
Zu ahd. eigan, mhd. eigen st. N. ‚Eigentum‘. Die Namen verweisen in der Regel auf abgabefreies Eigengut im Gegensatz zum Lehengut und zur Allmende. Die Scheidung zwischen Eigen- und Eichen-Namen ist unsicher, soweit das Genus nicht zur Klärung herangezogen werden kann.
Südhessisches Flurnamenbuch
Eigen
Zu ahd. eigan, mhd. eigen st. N. ‚Eigentum‘. Die Namen verweisen in der Regel auf abgabefreies Eigengut im Gegensatz zum Lehengut und zur Allmende. In Trebur ist das Kompositum Eigenschaft, ahd. eiganscaft ‚Eigentümlichkeit, Sondergut‘, mhd. eigenschaft st. F. ‚Eigentum‘ entweder in seiner älteren Bedeutung bezeugt oder aus *stat ‚Stätte‘ umgedeutet. Die Belege aus Wallerstädten sind aus Eigenstück zu Mainstück umgedeutet worden. In Einzelfällen ist die Scheidung zwischen Eigen- und Eichen-Namen unsicher, soweit das Genus nicht zur Klärung herangezogen werden kann.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Eigen: ame eigene (Kloppenheim)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/508709_ame-eigene> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/508709