Eigen: vff dem Eigenn
Beleg
Standard-Flurname
Eigen
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1570
Quelle
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 331, Akten Nr. III c, 2a.
Weitere Belege
- 1370: vf deme eygene
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 331, Urkunden Nr. 96. - 1412: vor dem eygen
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 331, Urkunden Nr. 140.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Eigen
Zu ahd. eigan, mhd. eigen st. N. ‚Eigentum‘. Die Namen verweisen in der Regel auf abgabefreies Eigengut im Gegensatz zum Lehengut und zur Allmende. Die Scheidung zwischen Eigen- und Eichen-Namen ist unsicher, soweit das Genus nicht zur Klärung herangezogen werden kann.
Südhessisches Flurnamenbuch
Eigen
Zu ahd. eigan, mhd. eigen st. N. ‚Eigentum‘. Die Namen verweisen in der Regel auf abgabefreies Eigengut im Gegensatz zum Lehengut und zur Allmende. In Trebur ist das Kompositum Eigenschaft, ahd. eiganscaft ‚Eigentümlichkeit, Sondergut‘, mhd. eigenschaft st. F. ‚Eigentum‘ entweder in seiner älteren Bedeutung bezeugt oder aus *stat ‚Stätte‘ umgedeutet. Die Belege aus Wallerstädten sind aus Eigenstück zu Mainstück umgedeutet worden. In Einzelfällen ist die Scheidung zwischen Eigen- und Eichen-Namen unsicher, soweit das Genus nicht zur Klärung herangezogen werden kann.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Eigen: vff dem Eigenn (Medenbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/505965_vff-dem-eigenn> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/505965