Eigen: vff dem Eigenn

Historischer Beleg aus Medenbach  
Gemeinde
Wiesbaden
Landkreis
Wiesbaden
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Eigen

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1570

Quelle

Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 331, Akten Nr. III c, 2a.

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Eigen

Zu ahd. eigan, mhd. eigen st. N. ‚Eigentum‘. Die Namen verweisen in der Regel auf abgabefreies Eigengut im Gegensatz zum Lehengut und zur Allmende. Die Scheidung zwischen Eigen- und Eichen-Namen ist unsicher, soweit das Genus nicht zur Klärung herangezogen werden kann.

Südhessisches Flurnamenbuch

Eigen

Zu ahd. eigan, mhd. eigen st. N. ‚Eigentum‘. Die Namen verweisen in der Regel auf abgabefreies Eigengut im Gegensatz zum Lehengut und zur Allmende. In Trebur ist das Kompositum Eigenschaft, ahd. eiganscaft ‚Eigentümlichkeit, Sondergut‘, mhd. eigenschaft st. F. ‚Eigentum‘ entweder in seiner älteren Bedeutung bezeugt oder aus *stat ‚Stätte‘ umgedeutet. Die Belege aus Wallerstädten sind aus Eigenstück zu Mainstück umgedeutet worden. In Einzelfällen ist die Scheidung zwischen Eigen- und Eichen-Namen unsicher, soweit das Genus nicht zur Klärung herangezogen werden kann.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Eigen: vff dem Eigenn (Medenbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/505965_vff-dem-eigenn> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/505965