Fron-Halbe-Hube: die Frohn halbe huben

Historischer Beleg aus Kreidach  
Gemeinde
Wald-Michelbach
Landkreis
Bergstraße
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Fron-Halbe-Hube

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1613

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 69/4.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Fron

Zu mhd. vrône, vrôn st. F. ‚Herrschaft, Frondienst‘, aus dem Genitiv frôno zu ahd. frô ‚Herr‘. Die Namen deuten teils auf Herrengut, teils aber auch auf von Abhängigen zu leistende Frondienste hin. Das zum örtlichen Herrenhof gehörige Ackerland heißt vielfach Fronacker, der Herrenhof selbst seit ahd. Zeit frônhof.

Hube

Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). Ob in den einzelnen FlN eher auf das landwirtschaftliche Anwesen oder auf das Flächenmaß Bezug genommen wird, ist nicht in allen Fällen sicher zu entscheiden; wahrscheinlich ist meist das Hubengut namengebend gewesen.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Fron

Zu mhd. vrône, vrôn st. F. ‚Herrschaft, Frondienst‘, aus dem Genitiv frôno zu ahd. frô ‚Herr‘. Die Namen deuten teils auf Herrengut, teils aber auch auf von Abhängigen zu leistende Frondienste hin. Das zum örtlichen Herrenhof gehörige Ackerland heißt vielfach Fronacker, der Herrenhof selbst seit ahd. Zeit frônhof.

Hube

Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). In den relativ jungen Waldhufendörfern des Odenwalds versteht man unter Hube „ein Landstück, das quer zum Bachlauf von einem Hügelkamm zum anderen reicht und eine Ackernahrung bildet“1. Ob in den einzelnen FlN eher auf das landwirtschaftliche Anwesen oder auf das Flächenmaß Bezug genommen wird, ist nicht in allen Fällen sicher zu entscheiden; wahrscheinlich ist meist das Hubengut namengebend gewesen. Unter den historischen Belegen fallen in lautlicher Hinsicht nur Namenformen mit Umlaut (Hübe) und mit Auslautverhärtung (Hup) auf. Die heute standardsprachliche, ursprünglich niederdt. Form Hufe begegnet in Südhessen nur im FlN Hufschlag (für einen zu einer Hufe gehörigen Schlag), dem Namen eines Waldstücks zwischen Klein-Bieberau, Webern und Ernsthofen.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Fron

1

Mit Fron- gebildete Namen gehen in der Regel zurück auf ahd. frô sw.m. ‚Herr‘ und das dazugehörige Adjektiv ahd. frôno ‚dem Herrn zugehörig, ...‘ (Karg-Gasterstädt/Frings 3, 1278, l285ff.)‚ mhd. vrôn (Lexer 3, 529), bezeichnen also Herrenland. In der Sache zu unterscheiden, sprachlich aber meist nicht zu trennen, sind Fron-(d)-FlN, die sich ursprünglich auf zu leistende Frondienste, mhd. vrône, vrôn, vroende st.f. (Lexer 3, 53l; vgl. Weigand/Hirt 1, 590; Kluge/ Mitzka 221; DWB 4 [IV, I, 1], 230-234) bezogen (DRWb 3, 966-971; HRG l, 1306-1312; Dittmaier 79). Im Einzelfall könnte auch mhd. vrôn, vrône st.sw.m. ‚Gerichtsbote, Büttel‘ (Lexer 3, 530) namengebend geworden sein und sich auf diesem überlassenes Nutzungsland beziehen; zumindest im Waldeckischen galt diese Bezeichnung für den Gerichtsboten bis ins l8. Jh. (WaldWb 14l); KehreinWb 145 führt sie als „veraltet“ an. Die Fron ,Frondienst‘ ist in Südhessen als Wort noch bekannt (SHessWb 2, 967f.), dial. diphthongiert > [frou].

Das ebenfalls ,Herrenland‘ bezeichnende Sal, Sel kann in seiner heutigen Distribution in hessischen FlN nicht dargestellt werden, da die rezenten Formen eine einigermaßen sichere Trennung von Sohl (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 116) und als BT vor allem von Sal-, Sel- ‚Salweide, salix‘ nicht gestatten.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 14

Hube f. / Hübner m.

1

Die Hube, ahd. hôba, huoba, alts. hôva (Graff 4, 753), mhd. huobe st.sw.f., md. hûbe, hûve, hûfe (Lexer 1, 1389), mnd. hove f. (Schiller/Lübben 2, 311) kann sich sowohl auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land wie auf ‚ein Stück Land von einem gewissen Maße‘ (Lexer ebd.) beziehen, die nhd. Hufe. Der Umfang einer Hube schwankt regional stark zwischen 15 und über 60 Morgen (vgl. die Angaben in DWB 10 [IV‚ II], 1867; Zink 104; Dittmaier 116), wobei in Hessen die Hube in der Regel um die 30 Morgen umfaßt haben dürfte (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 52). Das Hubenland konnte ein geschlossenes Landstück sein, aber auch in den Parzellen einzelner Gewanne gestreut liegen. Zur Hube gehörte oft auch ein Waldanteil. Der Hübner war der Beständer einer Hube (DWB 10 [IV‚ II], 1870).

Das nhd. geltende Hufe stammt aus dem Nieder- und Mitteldt. (seit dem 15. Jh. hier häufig), „der gegenüber hube nur den Mundarten, namentlich den westmitteldeutschen, geblieben ist“ (DWB 10 [IV‚ II], 1867).

Die Abgrenzung von Hube und mansus ist umstritten. Als älteste Bedeutung „läßt sich für hoba ‚zur Hofstatt gehöriges Ackerland‘ erkennen. Die Hofstatt ist also in die Hufe zunächst nicht eingeschlossen, auch nicht Wiesen und Weingärten oder ein Waldanteil, wie dies später zweifellos der Fall ist“ (Schlesinger 81). Diese älteste Huben-Schicht, die in der karolingischen grundherrlichen Agrarverfassung eine wichtige Rolle spielte (HRG 2, 248-251; Lütge 1937; Schwind 1977, bes. 469ff. für 5416b4 Nauborn LDK), wird durch eine jüngere überlagert, die auf die spätmittelalterliche und neuzeitliche Verhufung (M. Born 1970, 82ff.) und die planmäßige Anlage von (Wald)Hufendörfern wie im Odenwald (Nitz) zurückgeht; hier wurde Hube bis in die Gegenwart gelegentlich noch als Wort verwendet (SHessWb 3, 755). Von den älteren Wörterbüchern führt KehreinWb 203 Hube, Hufe an, aber offensichtlich nicht als damals noch gebrauchtes Wort; nur das WaldWb 48 hat houwe f. ,Hufe‘.

2

Die Ein- und Ausgrenzung ist vielfach unsicher:

l. Vermengung mit Hof, zentral- und nordhess. /ho:p/ m., liegt nahe.

2. Als BT ist Hube nicht immer sicher zu trennen von dial. /hu:/- ‚hoch‘ (z. B. „Hubert“ - „Hubberg“).

3. Hubert u. ä. wurde nicht aufgenommen, weil entweder vom PN oder wahrscheinlicher - von Huberde f. ,Letten‘(?) (DWB 10 [IV‚ II], 1851).

4. Die mehrfach belegten /hu(:)ves/ n.(f.) wurden als Kollektivum (wie Erles u. ä.) aufgefaßt; „Hobling“ (5614c3 Lindenholzhausen LIW) als Nebenform zu Hubner (vgl. Lexer 1, 1389). „Hübnerstuhl“ (6118c3 Groß-Zimmern DAD): Sitz des Hübnergerichts.

Entschieden wurde nach Genus, Syntagma und Kombinationstyp.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 18

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Fron-Halbe-Hube: die Frohn halbe huben (Kreidach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/498809_die-frohn-halbe-huben> (aufgerufen am 05.11.2026)

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