Zehnt-Weg: untig dem Zehenden weegs
Beleg
Standard-Flurname
Zehnt-Weg
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1777
Quelle
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 133, Akten Wallrabenstein Nr. 59/6.
Weitere Belege
- 1777: obig dem Zehendenweeg
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 133, Akten Wallrabenstein Nr. 59/6.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Weg
Zu ahd. weg, mhd. wec st. M. in der Bedeutung ‚Weg, Straße‘, das als Simplex, BT und GT sehr häufig in FlN vorkommt. Die Belege, meist Simplizia, sind auf die Lage der Flurstücke bezogen.
Zehnt
Die hier zusammengestellten Namen gehen mit großer Wahrscheinlichkeit auf mhd. zehende, zehent sw. st. M. ‚der zehnte Teil, besonders als Abgabe von Vieh und Früchten‘, frühnhd. zehent ‚zinspflichtiges Gebiet‘ zurück, einer Substantivierung der Ordinalzahl ahd. zehanto, mhd. zende ‚der zehnte‘. Der Zehnt(e) war ursprünglich der zehnte Teil der Erträge und stand der Kirche zu. Bezeichnet werden zumeist Flurstücke, von denen der Zehnte entrichtet werden musste. War ein Grundstück frei vom Zehnten, konnte es zehntfrei genannt werden; entsprechend Halber Zehnte. Vermengung mit Zent (s.d.) ist leicht möglich.
Südhessisches Flurnamenbuch
Weg
Zu ahd. weg, mhd. wec st. M. in der Bedeutung ‚Weg, Straße‘, das als Simplex, BT und GT sehr häufig in FlN vorkommt, hier aber kaum dokumentiert wird. Die Belege, meist Simplizia, sind auf die Lage der Flurstücke bezogen.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Zehnt-Weg: untig dem Zehenden weegs (Wallrabenstein)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/498133_untig-dem-zehenden-weegs> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/498133