Bann-Hecke: auff der Bahnheck

Historischer Beleg aus Stephanshausen  
Gemeinde
Geisenheim
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Bann-Hecke

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1744

Quelle

Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 360, Stephanshausen Nr. 7.

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Bann

Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.

Hecke

Zu ahd. hegga ‚Wall, Schanze‘, mhd. hecke, hegge, heck st. sw. F. ‚Hecke‘; bedeutet in den westmitteldt. Dialekten nicht nur ‚lebender Zaun‘, sondern auch ‚Gebüsch, Gestrüpp; Buschwald‘. Die FlN beziehen sich in erster Linie auf künstlich gezogene, lebende Umzäunungen, die zur Eingrenzung von Flurstücken oder, in älterer Zeit, zur klein - wie großräumigen Befestigung dienten: Dörfer und Gehöfte waren oft von Hainbuchenzäunen umgeben, Landwehren aus undurchdringlichen Heckenstreifen, sog. Gebücken (s.d.), gebildet. Daneben verweisen viele Namen aber auch auf einzeln stehendes Strauchwerk und Dorngestrüpp in der Feldflur, vor allem aber auch forstlich genutzte Waldstücke mit Busch- oder Niederwald. Bei den älteren Namen ist eine sichere Unterscheidung zwischen Hecke und dem verwandten Hege nicht immer möglich.

Südhessisches Flurnamenbuch

Bann

Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.

Hecke

Zu ahd. hegga ‚Wall, Schanze‘, mhd. hecke, hegge, heck st. sw. F. ‚Hecke‘, bedeutet in den westmitteldt. Dialekten nicht nur ‚lebender Zaun‘, sondern auch ‚Gebüsch, Gestrüpp; niederer Buschwald‘. Die FlN beziehen sich in erster Linie auf künstlich gezogene, lebende Umzäunungen, die zur Eingrenzung von Flurstücken oder, in älterer Zeit, zur klein- wie großräumigen Befestigung dienten: Dörfer und Gehöfte waren oft von Hainbuchenzäunen umgeben, Landwehren aus undurchdringlichen Heckenstreifen, sog. Gebücken (s. d.) gebildet (vgl. z. B. Eberstadt). Daneben verweisen viele Namen aber auch auf einzeln stehendes Strauchwerk und Dorngestrüpp in der Feldflur, vor allem aber auf forstlich genutzte Waldstücke mit Busch- oder Niederwald. Bei den älteren Namen ist eine sichere Unterscheidung zwischen Hecke und dem verwandten Hege nicht immer möglich (s. Leeheim, Trebur). An Verkleinerungsformen erscheinen sowohl Heckel als auch die Weiterbildung Heckelchen.

Hessischer Flurnamenatlas

Bann

Karte 12

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bann-Hecke: auff der Bahnheck (Stephanshausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/497124_auff-der-bahnheck> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/497124