Gaul-Kirch-Hof: untig dem Gails Kirchhof
Beleg
Standard-Flurname
Gaul-Kirch-Hof
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1795
Quelle
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 360, Presberg Nr. 2.
Weitere Belege
- GAULSKIRCHHOF
- 1792: am grils kirchhoff [Acker]
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 360, Presberg Nr. 2.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Gaul
Zu spätmhd. gûl st. M. ‚Eber, Pferd‘, allgemein ‚männliches Tier‘; nach den Kompositionstypen aber durchweg ‚Pferd‘ als namengebendes Motiv. Namengebend waren meist Weideplätze oder Tränken für Pferde, mitunter die Form des Grundstücks (Gaulskopf). Gaulschinder bezieht sich auf schwierig zu bearbeitendes Gelände. In zwei Fällen ist eindeutig der FamN Gaul namengebend: Hans Gaul in Trais-Horloff (der aber auch auf den PN Hans Goll zurückgehen kann) und Heinz Gaul in Holzheim, wo der Name amtlich in unsinniges Gaulhengst entstellt wurde.
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.
Südhessisches Flurnamenbuch
Gaul
Zu spätmhd. gûl st. M. ‚Eber, Pferd‘, allgemein ‚männliches Tier‘. Gaul erscheint wie Pferd nur in jüngeren FlN, daher ist von der Bedeutung ‚Pferd‘ auszugehen. Namengebend waren meist Weideplätze oder Tränken für Pferde. Gäulsschinder (Büttelborn) bezieht sich auf ein schwer zu bearbeitendes Gelände, dass „es die Gäule schindet“. Am toten Gaul in Wattenheim ist wohl ein EreignisN; die Flur Gaulstrappe (Wattenheim) an der Grenze nach Hofheim bezieht sich wohl auf eine Treppe am Halbmasgraben. In Dietzenbach liegt vielleicht ein BesitzerN zu Grunde.
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gaul-Kirch-Hof: untig dem Gails Kirchhof (Presberg)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/493080_untig-dem-gails-kirchhof> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/493080