Rod-Ganze-Hube: Rods gantze huben
Beleg
Standard-Flurname
Rod-Ganze-Hube
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1568
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 69/2.
Weitere Belege
- 1613: Die Rodts gantze huben genant
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 69/4., fol. 177 - 1660-1665: die rodts ganzehube
Staatsarchiv Darmstadt, C 3, Nr. 73., fol. 26
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hube
Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). Ob in den einzelnen FlN eher auf das landwirtschaftliche Anwesen oder auf das Flächenmaß Bezug genommen wird, ist nicht in allen Fällen sicher zu entscheiden; wahrscheinlich ist meist das Hubengut namengebend gewesen.
Rod
Zu ahd. rot, rod, mhd. riute st.N.F.‚Rodung, durch Rodung urbar gemachtes Stück Land‘. Die zahlreichen Belege weisen eine Fülle von sprachlichen Varianten auf. Neben den häufigen /ro:t, rot/-Formen sind es vor allem /rö:de/-Formen. Soweit sie als Sg. fem. identifizierbar sind, gehen sie auf eine Nebenform von mhd. riute zurück, in der der Stammvokal gekürzt uns zu /ö/ gesenkt ist, um dann durch die Dehnung in offener Silbe zu /rö:de/ zu werden. /rö:de/ kann aber auch Plural zu Rod sein und konkurrieiert dann mit der Pluralform auf /-er/: Röder, mundartlich oft zu /re:rer/ entrundet und weiter zu /ri:rer/ gehoben. Rod-Formen erscheinen häufiger mit Senkung zu /a/ (Rad). Bei mündlichen /u:/-Formen wurde in der Regel angenommen, dass sie zu rot gehören, womit Vermengung ohnehin leicht möglich ist. Für den /d/-Laut kommt neben regelmäßigem Rhotazismus zu /r/ gelegentlich Lamdbazismus zu /l/ vor (Röder Loch in Odenhausen (Rabenau)). - In diesem wie in einigen andern Fällen ist nicht auszuschließen, dass die Namen an SiedlungsN Rod erinnern, über die aber nichts weiter bekannt ist.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hube
Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). In den relativ jungen Waldhufendörfern des Odenwalds versteht man unter Hube „ein Landstück, das quer zum Bachlauf von einem Hügelkamm zum anderen reicht und eine Ackernahrung bildet“
Rod
Zu ahd. rot, rod, mhd. riute st. N. ‚Rodung, durch Rodung urbar gemachtes Stück Land‘. Der FlN Rod ist in vielen Varianten im ganzen Untersuchungsgebiet dicht und früh (13./ 14. Jh.) belegt. Formen mit Langvokal (in historischen Belegen oft durch Dehnungs-tii gekennzeichnet: roidtr) stehen neben solchen mit Vokalkürze; das /o/ erscheint vereinzelt zu /u/ gehoben, daneben häufig zu /ɑ/ gesenkt (Rad ), besonders im Nordosten des Untersuchungsgebiets. Neben der vorherrschenden Diminutivform Rödchen gibt es im südlichen Untersuchungsgebiet die mit dem Suffix -el gebildete Form Rödel, bei den Pluralformen überwiegt die Form Röder. Auch hier zeigt sich starke Varianz im Bereich des Vokalismus, die in einzelnen Fällen zu Umdeutungen und Verballhornungen geführt hat: Rädchen, Rädel, Rodel, Riedel, Rüdel, Rudel; Räder, Roder, Rieder, Rüder. Die Abgrenzung von Rod gegen rot (und den FamN Rot, Roth) ist - vor allem in den historischen Belegen - nicht immer zweifelsfrei möglich.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Hube f. / Hübner m.
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Die Hube, ahd. hôba, huoba, alts. hôva (Graff 4, 753), mhd. huobe st.sw.f., md. hûbe, hûve, hûfe (Lexer 1, 1389), mnd. hove f. (Schiller/Lübben 2, 311) kann sich sowohl auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land wie auf ‚ein Stück Land von einem gewissen Maße‘ (Lexer ebd.) beziehen, die nhd. Hufe. Der Umfang einer Hube schwankt regional stark zwischen 15 und über 60 Morgen (vgl. die Angaben in DWB 10 [IV‚ II], 1867; Zink 104; Dittmaier 116), wobei in Hessen die Hube in der Regel um die 30 Morgen umfaßt haben dürfte (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 52). Das Hubenland konnte ein geschlossenes Landstück sein, aber auch in den Parzellen einzelner Gewanne gestreut liegen. Zur Hube gehörte oft auch ein Waldanteil. Der Hübner war der Beständer einer Hube (DWB 10 [IV‚ II], 1870).
Das nhd. geltende Hufe stammt aus dem Nieder- und Mitteldt. (seit dem 15. Jh. hier häufig), „der gegenüber hube nur den Mundarten, namentlich den westmitteldeutschen, geblieben ist“ (DWB 10 [IV‚ II], 1867).
Die Abgrenzung von Hube und mansus ist umstritten. Als älteste Bedeutung „läßt sich für hoba ‚zur Hofstatt gehöriges Ackerland‘ erkennen. Die Hofstatt ist also in die Hufe zunächst nicht eingeschlossen, auch nicht Wiesen und Weingärten oder ein Waldanteil, wie dies später zweifellos der Fall ist“ (Schlesinger 81). Diese älteste Huben-Schicht, die in der karolingischen grundherrlichen Agrarverfassung eine wichtige Rolle spielte (HRG 2, 248-251; Lütge 1937; Schwind 1977, bes. 469ff. für 5416b4 Nauborn LDK), wird durch eine jüngere überlagert, die auf die spätmittelalterliche und neuzeitliche Verhufung (M. Born 1970, 82ff.) und die planmäßige Anlage von (Wald)Hufendörfern wie im Odenwald (Nitz) zurückgeht; hier wurde Hube bis in die Gegenwart gelegentlich noch als Wort verwendet (SHessWb 3, 755). Von den älteren Wörterbüchern führt KehreinWb 203 Hube, Hufe an, aber offensichtlich nicht als damals noch gebrauchtes Wort; nur das WaldWb 48 hat houwe f. ,Hufe‘.
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Die Ein- und Ausgrenzung ist vielfach unsicher:
l. Vermengung mit Hof, zentral- und nordhess. /ho:p/ m., liegt nahe.
2. Als BT ist Hube nicht immer sicher zu trennen von dial. /hu:/- ‚hoch‘ (z. B. „Hubert“ - „Hubberg“).
3. Hubert u. ä. wurde nicht aufgenommen, weil entweder vom PN oder wahrscheinlicher - von Huberde f. ,Letten‘(?) (DWB 10 [IV‚ II], 1851).
4. Die mehrfach belegten /hu(:)ves/ n.(f.) wurden als Kollektivum (wie Erles u. ä.) aufgefaßt; „Hobling“ (5614c3 Lindenholzhausen LIW) als Nebenform zu Hubner (vgl. Lexer 1, 1389). „Hübnerstuhl“ (6118c3 Groß-Zimmern DAD): Sitz des Hübnergerichts.
Entschieden wurde nach Genus, Syntagma und Kombinationstyp.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 18
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Rod-Ganze-Hube: Rods gantze huben (Kocherbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/492684_rods-gantze-huben> (aufgerufen am 03.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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