Nieder-Dorf-Flur: Im Niter dorffer flohr
Beleg
Standard-Flurname
Nieder-Dorf-Flur
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1699
Quelle
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 102, Akten Nr. 483.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Dorf
Zu ahd. mhd. dorf st.N. ‚Dorf, Gehöft‘. Die Namengebung erfolgt nach der Lage des Flurstücks in der Nähe des Dorfes bzw. innerhalb des früher eingefriedeten Dorfbereichs. Die Komposita Dorfgraben, Dorffrieden, Dorfzaun u.a. erinnern an die ehemals übliche Befestigung der Dörfer mit Gräben, Hecken und Wällen.
Flur
Zu ahd. fluor ‚Saat, Saatfeld‘, mhd. vluor st. M. ‚Boden‘. Das Wort steht einerseits für die ganze Gemarkung eines Dorfes oder zumindest für ihre gesamte agrarische Anbaufläche. Häufig bezieht es sich dann aber andererseits auch nur als allgemeiner Begriff auf das einzelne Großfeld der Dorfgemarkung und ist dann mit Feld deckungsgleich. Die Grenzen der Felder in der Felderwirtschaft waren die Flurscheiden, oft als Hecken oder Zäune (Flurzäune) hergerichtet. Flurgräben sind im Gegensatz zu Dorfgräben Bewässerungsgräben außerhalb des Dorfes.
Nieder
Zum Adjektiv ahd. nidar, mhd. nider ‚nieder‘. Nieder kennzeichnet, im Gegensatz zu ober, die relative Lage von Grundstücken und Anlagen. - Nieder- kommt als differenzierendes Glied in folgenden WüstungsN vor: Nieder-Beringheim, -Beuerstatt, -Dilshausen. Der Typ Niederfeld bezieht sich in der Regel auf ein Großfeld in der Dreifelderwirtschaft; der Typ Niederdorf auf einen Dorfteil.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Dorf
Zu ahd. mhd. dorf st. N. ‚Dorf, Gehöft‘. Die Namengebung erfolgt nach der Lage des Flurstücks in der Nähe des Dorfes bzw. innerhalb des früher eingefriedeten Dorfbereichs. Die häufigen Komposita Dorfgraben, Dorffrieden u. a. erinnern an die ehemals übliche Befestigung der Dörfer mit Gräben, Hecken und Wällen.
Flur
Zu ahd. fluor ‚Saat, Saatfeld‘, mhd. vluor st. M. ‚Boden‘. Das Wort steht einerseits für die ganze Gemarkung eines Dorfes oder zumindest für ihre gesamte agrarische Anbaufläche. Häufig bezieht es sich dann aber andererseits auch nur als allgemeiner Begriff auf das einzelne Großfeld der Dorfgemarkung und ist dann mit Feld weitgehend deckungsgleich. Das Diminutiv Flürchen kommt nur im vorderen Odenwald mehrfach vor und bezeichnete wohl ein aus der Felder- bzw. Hubenwirtschaft herausgenommenes Ackerfeld. Die Grenzen der Felder in der Felderwirtschaft waren die Flurscheiden, oft als Hecken oder Zäune (Flurzäune) hergerichtet. Flurgräben sind im Gegensatz zu den Dorfgräben Bewässerungsgräben außerhalb des Dorfes.
Nieder
Zum Adjektiv ahd. nidar, mhd. nider ‚nieder‘. Nieder kennzeichnet, im Gegensatz zu ober, die relative Lage von Grundstücken und Anlagen.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Flur m. / Flurscheide f.
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Flur, ahd.fluor st.m. ,Saatfeld, Saat‘ (Karg-Gasterstädt/Frings 3, 1008), mhd. vluor st.m., auch st.f., md. vlûr, flûre, flôre ‚Flur, Feldflur, Saatfeld‘ (Lexer 3, 421), hat die Unterscheidung, „daß Flur m. ,area‘, f. ,ager, seges‘ bedeutet, erst nhd.“ entwickelt (Kluge/Mitzka 210). Die Bedeutungskomponente, die „von dem Begriff ‚ausgedehnte geebnete Bodenfläche‘ ausgeht, ist mittel- und norddeutsch“ (Weigand/Hirt 1, 564; vgl. DWB [III], 1851f.).
Als Wort ist Flur in Hessen wenig belegt: ,Feld‘ (Crecelius 387), ‚Landgebiet eines Ortes, ist m.‘ (KehreinNb 393; „ist meist m.“ KehreinWb 143); es ist „mod. nur als amtliche Bez. allg. bekannt“ (SHessWb 2, 828).
Auf welchen Bedeutungsaspekt sich Flur in hessischen FlN im Einzelfall bezieht, ist nicht entscheidbar. Im Regelfall benannten die Namen große zusammenliegende Feldkomplexe, durch die mehrere Gewann- oder Blockfluren zusammengefaßt waren (vgl. Dittmaier 74), ohne daß an eine Entsprechung mit den Feldern der Felderwirtschaft zu denken ist. Der in Südhessen häufiger vorkommende Diminutiv Flürchen bezieht sich wohl auf einen kleineren Komplex zusammenhängender Felder (Dittmaier ebd.) oder darauf, daß ein besonderer Benennungsanlaß vorlag (Keinath 88; vgl. auch Zink 21), sofern darin nicht die alte Bedeutung ,(kleines) Saatfeld‘ bewahrt ist. Flur f. ist in hessischen FlN selten, meist nur katasteramtlich.
Die Flurscheide, vereinzelt auch m., bezeichnet die Grenze von Fluren (im obigen Sinne; vgl. DWB 3 [III], 1852) innerhalb der Gemarkung, die als Graben, Hecke oder Zaun ausgebaut war, um das auf Brachfeldern weidende Vieh zurückzuhalten.
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Auszuschließen sind die in 5424a2 Engelhelms FUL und Umgebung vorkommenden Floren-Namen, die sich auf mons s.Flore (Reimer 14l) beziehen. Unsicher sind die mit Flur als BT zusammengesetzten Bachnamen. Unberücksichtigt blieben Flurschütz u. ä.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 6
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Nieder-Dorf-Flur: Im Niter dorffer flohr (Obergladbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/490758_im-niter-dorffer-flohr> (aufgerufen am 06.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/490758