Zehnt: im Zehenden

Historischer Beleg aus Nieder-Oberrod  
Gemeinde
Idstein
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Zehnt

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1790

Quelle

Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 133, Akten Nieder- und Oberrod, Nr. 54/5.

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Zehnt

Die hier zusammengestellten Namen gehen mit großer Wahrscheinlichkeit auf mhd. zehende, zehent sw. st. M. ‚der zehnte Teil, besonders als Abgabe von Vieh und Früchten‘, frühnhd. zehent ‚zinspflichtiges Gebiet‘ zurück, einer Substantivierung der Ordinalzahl ahd. zehanto, mhd. zende ‚der zehnte‘. Der Zehnt(e) war ursprünglich der zehnte Teil der Erträge und stand der Kirche zu. Bezeichnet werden zumeist Flurstücke, von denen der Zehnte entrichtet werden musste. War ein Grundstück frei vom Zehnten, konnte es zehntfrei genannt werden; entsprechend Halber Zehnte. Vermengung mit Zent (s.d.) ist leicht möglich.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Zehnt: im Zehenden (Nieder-Oberrod)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/489585_im-zehenden> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/489585