Zehnt: im Zehenden
Beleg
Standard-Flurname
Zehnt
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1790
Quelle
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 133, Akten Nieder- und Oberrod, Nr. 54/5.
Weitere Belege
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Zehnt
Die hier zusammengestellten Namen gehen mit großer Wahrscheinlichkeit auf mhd. zehende, zehent sw. st. M. ‚der zehnte Teil, besonders als Abgabe von Vieh und Früchten‘, frühnhd. zehent ‚zinspflichtiges Gebiet‘ zurück, einer Substantivierung der Ordinalzahl ahd. zehanto, mhd. zende ‚der zehnte‘. Der Zehnt(e) war ursprünglich der zehnte Teil der Erträge und stand der Kirche zu. Bezeichnet werden zumeist Flurstücke, von denen der Zehnte entrichtet werden musste. War ein Grundstück frei vom Zehnten, konnte es zehntfrei genannt werden; entsprechend Halber Zehnte. Vermengung mit Zent (s.d.) ist leicht möglich.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Zehnt: im Zehenden (Nieder-Oberrod)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/489585_im-zehenden> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/489585