Zehnt-Scheune: obig der Zehend scheuer

Historischer Beleg aus Michelbach  
Gemeinde
Aarbergen
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Zehnt-Scheune

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1719

Quelle

Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 14, Akten Nr. 671 II.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Zehnt

Die hier zusammengestellten Namen gehen mit großer Wahrscheinlichkeit auf mhd. zehende, zehent sw. st. M. ‚der zehnte Teil, besonders als Abgabe von Vieh und Früchten‘, frühnhd. zehent ‚zinspflichtiges Gebiet‘ zurück, einer Substantivierung der Ordinalzahl ahd. zehanto, mhd. zende ‚der zehnte‘. Der Zehnt(e) war ursprünglich der zehnte Teil der Erträge und stand der Kirche zu. Bezeichnet werden zumeist Flurstücke, von denen der Zehnte entrichtet werden musste. War ein Grundstück frei vom Zehnten, konnte es zehntfrei genannt werden; entsprechend Halber Zehnte. Vermengung mit Zent (s.d.) ist leicht möglich.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Zehnt-Scheune: obig der Zehend scheuer (Michelbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/487612_obig-der-zehend-scheuer> (aufgerufen am 04.11.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/487612