Hütte-Wehr: obig dem Hüttenwehr

Historischer Beleg aus Michelbach  
Gemeinde
Aarbergen
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Hütte-Wehr

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1784

Quelle

Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 133, Akten Michelbach Nr. 113.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Hütte

Meist zu ahd. hutta, mhd. hütte sw. st. F. ‚Hütte, Zelt‘, in der Bergmannssprache auch ‚Gebäude zum Schmelzen der Erze‘. Die FlN verweisen mehrheitlich auf allein stehende Hütten in Feld und Wald (etwa Schutzhütten für Feldhüter und Waldarbeiter), gelegentlich wohl auf ärmliche Häuschen am Dorfrand. Vereinzelt kann auch ein Bezug auf eine Schmelz- oder Ziegelhütte vorliegen.

Wehr

Zu (spät-)mhd. wer, were st.N. ‚Flusswehr, Mühlenwerk‘, wohl einer Entlehnung aus altsächs. werr ‚Fischwehr‘. Das ursprünglich niederdt. Wort breitet sich seit dem 13. Jahrhundert nach Süden aus. Namengebend waren meist Stauwerke in fließendem Wasser, aber auch kleinere Wasserab- und -zuflussanlagen. Weiter wurden aus Faschinen gefertigte Vorrichtungen zum Fischfang Wehr genannt. Mit Sicherheit können nur die Simplexbelege mit neutralem Genus hierher gestellt werden. Steht Wehr- im BT, so ist oft nicht zu entscheiden, ob mhd. wer st.N. oder wer, were st. F. ‚Gewährung‘ (s.d.) gemeint ist. Zur Leitform mit dem Stammvokal /e/ tritt ein historischer Beleg mit Hebung des Stammvokals (Wirr in Allendorf an der Lumda). - Die Wehrlatte (Großen-Linden) zeigt den Pegelstand der Lückenbach an (Schulte). - Den FlN Wehrholz, vermutlich auch Wehrscheid liegt hingegen mhd. wer, were st. F. ‚Gewährung‘ zu Grunde, nhd. in der konkreten Bedeutung ‚Anteil an der Mark (Ackerland, Wald, Wiese), der dem Vollbauern gewährleistet war‘. Wehre meint daher ursprünglich das Nutzungsrecht eines Bauern an der Allmende.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Hütte

Zu ahd. hutta, mhd. hütte sw. st. F. ‚Hütte, Zelt‘, in der Bergmannssprache auch ‚Gebäude zum Schmelzen der Erze‘. Die FlN verweisen mehrheitlich auf allein stehende Hütten in Feld und Wald (etwa Schutzhütten für Feldhüter oder Waldarbeiter), gelegentlich wohl auf ärmliche Häuschen am Dorfrand. Vereinzelt kann auch ein Bezug auf eine Schmelz- oder Ziegelhütte vorliegen. Ein Teil der Namen ist vermutlich durch Umdeutung aus ursprünglichem Hut ‚Behütung, Schutz, Viehhut‘ entstanden; so dürfte das Hüttenhäuschen in Eberstadt eher ein *Hütehäuschen ‚Haus für den Viehhüter‘ sein (vgl. auch Gadernheim und Nieder-Kinzig).

Wehr

Zu (spät-)ahd. mhd. wer, were st. N. ‚Flusswehr, Mühlenwerk‘, wohl einer Entlehnung aus altsächs. werr ‚Fischwehr‘. Das ursprünglich niederdt. Wort breitet sich seit dem 13. Jh. nach Süden aus. Namengebend waren meist Stauwerke in fließendem Wasser, aber auch kleinere Wasserab- und -zuflussanlagen. Weiter wurden aus Faschinen gefertigte Vorrichtungen zum Fischfang Wehr genannt. Mit Sicherheit können nur die Simplexbelege mit neutralem Genus hierher gestellt werden. Steht Wehr- im BT, so ist oft nicht zu entscheiden, ob mhd. wer st. N. oder wer, were st. F. ‚Gewährung‘ (s. d.) gemeint ist. In Pfungstadt handelt es sich um zwei Namen, oder es hat eine Umdeutung stattgefunden. Zur Leitform mit dem Stammvokal /e/ treten in beiden Fällen Belege mit Rundung (Worr) oder Hebung (Wirr) des Stammvokals. Der Beleg aus Rosengarten bezieht sich auf ein zu Hofheim gehöriges Zollhaus am Rheindamm gegenüber Worms. Unklar ist die Herkunft der Treburer Belege mit /u/-Vokalismus.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hütte-Wehr: obig dem Hüttenwehr (Michelbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/487406_obig-dem-huettenwehr> (aufgerufen am 04.11.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

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