Bann-Mühle: OBER, UNTER DER BANNERMUEHL [bɔnermyl]
Weitere Belege
- 1781: obig der Bahner Mühl [Acker]
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 133, Akten Hennethal Nr. 241-5. - 1781: untig der Bahner Mühl [Wiese]
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 133, Akten Hennethal Nr. 241-5.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Bann
Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.
Mühle
Zu ahd. mulî, mulin ‚(mit Wasserkraft betrieben) Mühle, Mühlstein‘, mhd. mül, müle st. sw. F. ‚Mühle‘, einer Entlehnung aus gleichbedeutend lat. molina. Die mündlichen Formen haben oft die Form /me(:)n/, wobei das /n/ entweder aus der Flexion stammt: *an der müh(le)n oder durch /n/-/l/-Dissimilation entstanden ist. Namengebend waren meist Wassermühlen sowie die zu ihrem Betrieb notwendigen technischen Anlagen wie etwa Wassergräben und Stauwehre. Auf den Mühlwegen wurden Getreide und das gemahlene Mehl transportiert. Nur in einem Beleg steckt erkennbar ein FamN: Mühlhansenroth in Langd gehört zum PN Hans Mühl als ÜberN ‚der an/von der Mühle‘.
Südhessisches Flurnamenbuch
Bann
Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.
Mühle
Zu ahd. mulî, mulin ‚(mit Wasserkraft betriebene) Mühle, Mühlstein‘, mhd. mül, müle st. sw. F. ‚Mühle‘, einer Entlehnung aus gleichbedeutend lat. molīna. Namengebend waren Wassermühlen sowie die zu ihrem Betrieb notwendigen technischen Anlagen wie etwa Wassergräben (Mühlgräben) und Stauwehre (Mühlwehr). Mühlwehr steckt möglicherweise auch in Müllwert (Biebesheim am Rhein). Millert, Müllert sind vermutlich wie Bangert aus Baum-garten Zusammenrückungen aus Mühl-garten. Auf den Mühlwegen wurden Getreide und das gemahlene Mehl transportiert. Müllenrad (in Nieder-Roden) gehört nicht zu Mühlrad, sondern ist zu den -rod-Namen mit PN als BT zu stellen. Unklar ist der GT des Belegs aus Winterkasten.
Hessischer Flurnamenatlas
Bann
Karte 12
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bann-Mühle: OBER, UNTER DER BANNERMUEHL (Hennethal)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/479363_ober-unter-der-bannermuehl> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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