Bann-Zug: der Bang: zug
Beleg
Standard-Flurname
Bann-Zug
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1782
Quelle
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 133, Akten Hambach Nr. 13.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Bann
Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.
Zug
Zu ahd. zug, mhd. zuc st. M. ‚Handlung des Ziehens; Streich, Schlag; Vorrichtung zum Ziehen, Aufziehen, Ziehgerät; Gespann; Bewegung nach einer Richtung fort, Wanderung, Weg, Zug bes. gegen den Feind‘. Die Namen gehen vermutlich auf unterschiedliche Benennungsmotive zurück. In Muschenheim ist mit Langer Zug ein langgezogenes Feld an der Grenze zu Eberstadt bezeichnet. Die FlN in Hungen mit dem BT Wolf sind schwer zu deuten. Vielleicht handelt es sich um ein Gebiet, durch das Wölfe zogen, vielleicht aber auch um eine Art Wolfsfalle.
Südhessisches Flurnamenbuch
Bann
Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.
Hessischer Flurnamenatlas
Bann
Karte 12
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bann-Zug: der Bang: zug (Hambach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/477223_der-bang-zug> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/477223