Bann-Zaun: IM, UEBER DEM BANNZAUN ['ban,tsaʊ]

Rezenter Beleg aus Hambach  
Gemeinde
Taunusstein
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Bann-Zaun

Belegort

Belegtyp

rezent

Weitere Belege

  • 1782: im Bannzaun [Wiese]
    Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 133, Akten Hambach Nr. 13.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Bann

Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.

Zaun

Zu ahd., mhd. zûn st. M. ‚Hecke, Gehege, Zaun‘. Gemeint ist meist der das Dorf umschließende Zaun. Zäune befanden sich aber auch in der Gemarkung, um das Abweiden der Felder zu verhindern. Gelegentlich kann Vermengung mit mhd. zein st. M.‚Reis, Rute, Rohr, Stäbchen‘ oder mhd. zeine sw. st. F. M. ‚Geflecht aus zeinen‘ vorliegen; vgl. dazu Zaunbach.

Südhessisches Flurnamenbuch

Bann

Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.

Zaun

Zu ahd. zûn ‚Zaun, Verschanzung‘, mhd. zûn st. M. ‚Hecke, Gehege, Zaun‘. Gemeint ist meist der das Dorf umschließende Zaun. Zäune befanden sich aber auch in der Gemarkung, um das Abweiden der Felder zu verhindern.

Hessischer Flurnamenatlas

Bann

Karte 12

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bann-Zaun: IM, UEBER DEM BANNZAUN (Hambach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/477221_im-ueber-dem-bannzaun> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/477221