Bann-Acker-Feld: am Bann Ackerfeld
Beleg
Standard-Flurname
Bann-Acker-Feld
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1771
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, A 1 (Die Urkunden werden nach Ortsnamen bzw. Provenienz und Jahr zitiert).
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Acker
Zu ahd. ackar, mhd. acker st. M. ‚Acker, Feld‘. In FlN ist Acker im Untersuchungsraum über zweitausendmal belegt. Die sehr allgemeine Bedeutung (‚bebautes Land‘) erklärt die weite Verbreitung und das überwiegende Vorkommen als GT von Namenkomposita. Bei diesen sind hinsichtlich des namengebenden Motivs verschiedene Typen zu unterscheiden: die Benennung erfolgte nach dem Namen, Amt oder rechtlichen Status des Grundbesitzers (z.B. Herrenacker), nach der Beschaffenheit und Nutzung des Bodens (z.B. Steinacker), nach der Größe und Form des Geländes (z.B. Langacker), nach der relativen Lage zu bestimmten topographischen Punkten (z.B. Mühlacker) usw. In den frühen Belegen ist die Grenze zwischen Appellativ und Name manchmal noch fließend. Selten taucht Acker als BT oder Simplex auf.
Bann
Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.
Feld
Zu ahd. feld, mhd. velt st. N. ‚Feld, Fläche, offenes Land‘. Die Namen haften in der Regel an den zum Ackerbau genutzten Feldern als Ganzes oder an Teilen. Neben Feld begegnet häufig das Diminutiv Feldchen, das aus der Feldwirtschaft ausgenommene Flurstücke bezeichnet.
Südhessisches Flurnamenbuch
Acker
Zu ahd. ackar, mhd. acker st. M. ‚Acker, Feld‘. In FlN ist Acker in Südhessen über sechstausendmal belegt. Die sehr allgemeine Bedeutung (‚bebautes Land‘) erklärt die weite Verbreitung und das überwiegende Vorkommen als GT von Namenkomposita. Bei diesen sind hinsichtlich des namengebenden Motivs verschiedene Typen zu unterscheiden: die Benennung erfolgte nach dem Namen, Amt oder rechtlichen Status des Grundbesitzers (Wigantsacker, Schultheisenacker, Herrenacker), nach der Beschaffenheit und Nutzung des Bodens (Steinacker, Rübenacker), nach der Größe und Form des Geländes (Langacker, Krummacker), nach der relativen Lage zu bestimmten topographischen Punkten (Ackher beym drey dorn) usw. Die ältesten historischen Belege reichen bis ins 12. Jh. zurück (ad Langenacker, ad Obernacker CodLaur, Nr. 38 14), doch ist die Grenze zwischen Appellativ und Name in manchen frühen Belegen noch fließend (Raunheim 14. Jh. an der Herren Ackir). Relativ selten taucht Acker als BT, noch seltener als Simplex oder Diminutiv auf. Crumstadt weist die Kombination Acker + Furche auf; der GT in Groß-Bieberau/Ueberau (zusammengehörig) geht auf zersprochenes Rain (s. d.) zurück, da Au immer fem. ist.
Bann
Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.
Feld
Zu ahd. feld, mhd. velt st. N. ‚Feld, Fläche, offenes Land‘. Die Namen haften in der Regel an den zum Ackerbau genutzten Feldern als Ganzes oder an Teilen. Neben Feld begegnet häufig das Diminutiv Feldchen, das aus der Felderwirtschaft ausgenommene Flurstücke bezeichnet.
Hessischer Flurnamenatlas
Bann
Karte 12
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bann-Acker-Feld: am Bann Ackerfeld (Hochstädten)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/472010_am-bann-ackerfeld> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/472010