Abt-Wäldchen: uf dem apts waeldtgen

Historischer Beleg aus Bessungen  
Gemeinde
Darmstadt
Landkreis
Darmstadt
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Abt-Wäldchen

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1620

Quelle

Kraft (1930): Staatsarchiv Darmstadt, Rechnungen des Kelleramtes Darmstadt.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Abt

Abt, ahd. abbat, mhd. abbet st. M., geht zurück auf kirchenlat. abbas ‚Klostervorsteher‘. In FlN steht der Bestandteil Abt meist im Genitiv und bezeichnet geistlichen Besitz; die Person des Abtes repräsentiert in diesen Fällen das jeweils besitzende Kloster.

Südhessisches Flurnamenbuch

Abt

Abt, ahd. abbat, mhd. abbet st. M., fnhd. abt geht zurück auf kirchenlat. abbas ‚Klostervorsteher‘. In FlN steht der Bestandteil Abt meist im Genitiv und bezeichnet geistlichen Besitz; die Person des Abtes repräsentiert in diesen Fällen das jeweils besitzende Kloster. In Einzelfällen mag es einen anderen, unbekannten Bezug auf einen bestimmten Abt (so beim Lorscher Aptstein, bei dem es sich um eine römische Reliefstele handelt1) oder auf den FamN Abt geben. Die zahlreichen Abt-Namen im Landkreis Offenbach beziehen sich in der Regel auf Besitz des Klosters Seligenstadt (Froschhausen, Kleestadt, Mainflingen, Seligenstadt, Weiskirchen, Zellhausen).

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Abt-Wäldchen: uf dem apts waeldtgen (Bessungen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/467149_uf-dem-apts-waeldtgen> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/467149