Gemeinde-Röde: Die Gemeinde Röthen

Historischer Beleg aus Zeilhard  
Gemeinde
Reinheim
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Gemeinde-Röde

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

19. Jahrhundert, kopial 20. Jahrhundert

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, O 61, Buxbaum. Konv. 1.

Deutungen

Südhessisches Flurnamenbuch

Gemeinde

Zu ahd. gimeinida ‚Gemeinschaft‘, mhd. gemeinde st. F., auch ‚gemeinschaftlicher Besitz, Grundeigentum einer Gemeinde‘. Zur Gemeinde zählt der ganze zu einer Siedlung gehörende Grundbesitz. In der FlN-Gebung ist daher die Bedeutung ‚Gemeindegrund‘ maßgeblich. Die Namen entsprechen damit dem häufigeren Allmende (s. d.). Der Name erscheint heute meist in Verbindung mit GT wie -wald oder -wiese. Die frühesten Belege stammen aus dem 15. Jh., sie sind meist aber noch Simplizia oder treten, wie gemein, in adjektivischer Verwendung auf. Bei nur rezent bezeugten Namen mit dem BT Gemeinde ist oft auch die jüngere Bedeutung ‚Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung gemeint.

Hessischer Flurnamenatlas

Gemeinde

Karte 3

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gemeinde-Röde: Die Gemeinde Röthen (Zeilhard)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/464065_die-gemeinde-roethen> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/464065