Wingert-Rech: Wingertsrech

Historischer Beleg aus Waschenbach  
Gemeinde
Mühltal
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Wingert-Rech

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

19. Jahrhundert, kopial 20. Jahrhundert

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, O 61, Buxbaum. Konv. 1. · Anzeige im Hessischen Archivinformationssystem Arcinsys

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Wingert

Zu ahd. wîngarto, wingarto, wîngart, mhd. wîngart sw. st. M. ‚Wingert, Weinberg‘. Wingert ist ähnlich wie Bangert aus mhd. baumgarte sw. M. eine alte Zusammenziehung aus wîn-garte. Der Stammvokal /i:/ wurde dabei frühzeitig gekürzt und hat daher die Diphthongierung /i:/ > /ai/ nicht mitvollzogen. Die mundartlich einheimisch gewordene Form Wingert überwiegt klar gegenüber schriftsprachlichem Weingarten, doch handelt es sich bei der Vollform keineswegs nur um jüngere Katasterbildungen. Weingarten ist auch historisch gut belegt. In den Namen spiegelt sich der früher allgemein verbreitete Weinbau in Mittelhessen. Die Namen kennzeichnen meist die Weinberge und Weingärten selbst, teils aber auch die Wege, die dahinführen, Rechtsverhältnisse, Kulturveränderungen u.ä.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Rech

Zu dem westmitteldt. Wort Rech ‚grasbewachsener Abhang, steiler Rain, Böschung, abschüssiges Stück Land oder Weg‘, dessen Herkunft noch ungeklärt ist; eventuell geht das Wort auf altfränk. *rek- ‚Zusammengescharrtes‘, dann ‚Reihe, Grenze, Abhang‘1, sowie ahd. riga ‚gekrümmte Linie‘ zurück. In der Mundart Süd- und Rheinhessens hat Rech das ungefähr gleichbedeutende Rain (s. d.) weitgehend verdrängt, in FlN dagegen ist es weniger häufig. In zahlreichen historischen Belegen ist der Stammvokal /e/ zu /i/ gehoben, doch ist im Untersuchungsgebiet, im Unterschied zu Rheinhessen2, historisch kein Übergewicht der gii-Schreibung auszumachen. Als Pluralformen konkurrieren (auch bereits historisch) Reche und Recher. Besonders in zusammengesetzten FlN mit dem GT -bach oder -wiese kann es zu einer Vermischung mit Reh (mhd. rêch st. N.) gekommen sein. Die mündliche Form in Hochstädten verweist auf eine Kollektivbildung *gerech.

Wingert

Zu ahd. wîngarto, wingarto, wîngart, mhd. wîngart(e) sw. st. M. ‚Wingert, Weinberg‘. Wingert ist ähnlich wie Bangert aus mhd. boumgarte sw. M. eine alte Zusammenziehung aus wîn-garte. Der Stammvokal /iː/ wurde dabei frühzeitig gekürzt und hat daher die Diphthongierung /iː/ > /ɑɪ/ nicht mitvollzogen. Die mundartlich heimisch gewordene Form Wingert überwiegt klar gegenüber schriftsprachlichem Weingarten, doch handelt es sich bei der Vollform keineswegs nur um jüngere Katasterbildungen. Weingarten ist auch im 15., 16. und 17. Jh. gut belegt. In den Namen spiegelt sich der intensive und früher allgemein verbreitete Weinbau in Südhessen. Die Namen kennzeichnen meist die Weinberge und Weingärten selbst, teils aber auch die Wege, die dahinführen, Rechtsverhältnisse, Kulturveränderungen u. ä.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Rech m. / Ufer n. (m.); Oiwer m. (n.)

1A

Der Rech, Plur. Recher, bedeutet im Wortgebrauch ‚Abhang, Rain; der steile Rain zwischen terrassenförmig am Hang liegenden Äckern‘, auch ,abschüssiges Stück Land oder Weg, tiefer Geländeeinschnitt, Abhang an beiden Seiten eines Hohlwegs‘ (SHessWb 4, 1284) und ist mit diesem Bedeutungsspektrum nicht nur in Südhessen, sondern auch in der Pfalz, in Rheinhessen, im Rheinland und im Südwesten des Nassauischen noch heute als Wort allgemein verbreitet (HNassWb 2, 794; E. Christmann 1938, 31; RheinWb 7, 204f.; Dittmaier 242; KehreinWb 325; Crecelius 680; v. Pfister 230; zur Gesamtverbreitung vgl. Wallner 50f.; Valtavuo 69f.). Die Etymologie des Wortes ist unklar (Ramge 1967, 374f.).

1B

Die Namenvarianten Ufer und Oiwer sind vereinigt, die bei starken Ähnlichkeiten in der Sachbedeutung und der Sprachform nicht strikt auseinanderzuhalten sind, von denen nicht einmal klar ist, ob sie auf ein Etymon oder zwei verschiedene zurückgehen.

Sicher ist das, auch der Ufer, mhd. uover st.n., md. ûber, Ufer‘ (Lexer 2, 1998), „ein den obd. Mundarten fremdes westgerm. Wort“ (DWB 23 [XI, II], 716), mnd. over ‚Ufer, Anhöhe‘ (Schiller/Lübben 3, 250), niederdt. oever m., n. (DWB ebd.). Ufer hat sich erst unter dem Einfluß Luthers gegen oberdt. Staden (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 85) durchgesetzt (Kluge/Mitzka 801). Abweichend von der heutigen Hauptbedeutung der Standardsprache ‚Begrenzung, Rand eines Gewässers‘ bezieht sich Ufer in FlN meist auf ‚Rain, Abhang, Wegrand‘ (Dittmaier 322). So ist Ufer auch in Hessen als Wort belegt (HNassWb 4, 211). KehreinWb 414 erläutert ,Erdrand eines Feldes, einer Wiese usw.‘ und verweist auf Rain und Rech, während E. Alberus nur das uffer des meers ,littus‘ (DWB 23 [XI, II], 717) anführt. In hessischen FlN scheint für Ufer weitgehende Sachentsprechung mit Rain (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 83) und Rech zu bestehen.

Im Nordhessischen allerdings tritt der Sachverhalt ‚Hügel, Berg‘ in den FlN stärker hervor; er entspricht dort auch dem Wortgebrauch (HNassWb ebd.; B. Martin 1925, 251), der daneben die Bedeutung ,Rain‘ (WaldWb 78; B. Martin 1925, 144) kennt, so daß von den rezenten Namen ohne genaue Ortskenntnis keine eindeutige Bestimmung der Örtlichkeitseigenschaft möglich ist (wie in Westfalen; vgl. G. Müller 1985, 159).

Als Bezeichnung für ,Hügel‘ gilt das Wort in vielfältigen lautlichen Varianten (z. B. /ouver, ouber, oiver, i:ver/) in einem Streifen vom Westfälischen bis nach Thüringen (DWA IV; Valtavuo 21-24). Es ist wahrscheinlich, daß sich der Vorstellungsinhalt vom ‚Rand, Hang eines Hügels‘ auf den ganzen ,Hügel‘ erweiterte.

Die phonologischen Varianten in Nordhessen beruhen auf mnd. over neben umgelautetem över, vielfach dialektal diphthongiert, im Nordosthessischen teilweise zu /ü/ gehoben - gerundet und mitunter zu /i:/ entrundet. Das intervokalische /b/ (/ouber, oiber/) beruht auf Übergang von stimmhaftem Reibelaut zu stimmhaftem Verschlußlaut und findet sich meist in der amtlichen Schreibung der FlN.

2A

Die Hauptmasse der Namen ist problemlos zu identifizieren. Schwierigkeiten gibt es mit Rech(en)- als BT, weil hier Vermengung mit mhd. rêch, rê st.n. ,Reh‘ (Lexer 2, 358) naheliegt, ja aufgrund von Kombinationstypen wie Rechgrund, Rechtal, Rechfeld sogar wahrscheinlich ist (vgl. Arnold 335, 354). Da die meisten der insgesamt 13 Belege mit Rech- als BT außerhalb des eigentlichen Verbreitungsraums von Rech ,Rain‘ liegen, ist die Ableitung von Rech ,Reh‘ m.E. so wahrscheinlich, daß dieser Strukturtyp unberücksichtigt blieb. Auch „Gerech“ in 5316d4 Offenbach LDK ist wohl nicht Kollektivum zu Rech, sondern gehört zu mhd. gerech ‚guter Zustand‘ (Lexer 1, 872). Auszuscheiden waren schließlich die Riek-, Rick-Namen (anders e. Christmann und v. Pfister ebd.)‚ weil deren Grundbedeutung „ohne Zweifel: gerade Richtung“ (Vilmar 324) ist, so daß höchstens Urverwandtschaft vorliegt (vgl. Dittmaier ebd.). Die vereinzelten nordhessischen Reike-Namen gehen wohl auf dial. reige ,Reihe‘ (WaldWb 84) zurück. Die Karte bildet deshalb nur Rech als Simplex und GT ab.

2B

Bei den Ufer-Belegen wurden diejenigen ausgesondert, deren Kombinationstyp den Verdacht auf junge Katasterbildung nahelegt (z. B. „am Mainufer“). Problematisch in dieser Hinsicht bleibt Ufer als Simplex, das aber aufgenommen wurde.

Bei den oiwer-Varianten wurde nur das Muster /V+ (v,b,f) + er/ berücksichtigt; einige /aubel/-, /oibel/-Belege könnten hinzugehören, wenn hier im Auslaut Dissimilation vorliegt.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 84

Wingert m.‚ Weingarten m. / Weinberg m.

1

Wingert, ahd. wîngart st.m., wîngarto sw.m. (Schützeichel 236), mhd. wîn-gart st.m., wîn-garte sw.m. (Lexer 1, 903) ‚Weingarten, Weinberg‘ ist „unser ältester Ausdruck für das Grundstück, auf dem Reben gebaut werden“ (Kluge/Mitzka 861). Ähnlich wie Bangert (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 21) < mhd. boumgarte, entsteht die sprachliche Form Wingert durch Kürzung des Vokals, Teilassimilierung von /n-g/ > /ŋ-g/ und weitergehende Velarisierung zu /ŋ/‚ wobei das im Nebenton stehende -gart(e) zu -gert abgeschwächt wurde, teilweise unter Ausfall des /r/, manchmal aber mit erhaltenem Endungs-/e/, besonders in der gesenkten Form /veŋe(r)d(e)/. Als Wort ist Wingert in den südlichen und mittleren Landesteilen Hessens gebräuchlich (v. Pfister 337, KehreinWb 442).

Weingarten bleibt im nördlichen und östlichen Hessen monophthongisch, teils mit Vokalkürzung (/vi:n-, vin/-, teils zusätzlich mit /-n/-Ausfall (/vi(:)/-)). Entsprechendes gilt für die mündlichen Formen von Weinberg.

Der FlN Wingert/Weingarten bezieht sich als ,Weingarten‘ auf einen (ursprünglich gehegten) Garten, der als privates Eigentum dem Gartenrecht unterlag (Bader 3, 83-91). Die Schließung (,Bannung‘) der Wingerte vor der Weinlese stellt noch heute ein Relikt dieser rechtlichen Sonderstellung dar. Weinberg ist erst spätmhd. als wîn-bërc st.m. ,Weinberg‘ (Lexer 3, 898) belegt und wohl als Ellipse aus mhd. wîngartbërc entstanden (Lexer 3, 902; DWB 28 [XIV, I, 1], 867, 922). Das Wort ist in Hessen ebenfalls gebräuchlich. Wo Wingert gebraucht wird, ist es heute mit diesem gleichbedeutend.

Sprachgeschichtlich ist Weinberg das jüngere Wort; es ist seit dem 13./14. Jh. zuerst im Ostmitteldt. produktiv geworden und hat, von dort ausgehend, das ältere Wingert, nicht zuletzt aufgrund des Sprachgebrauchs Luthers, zurückgedrängt (Götze 1924, 280-285; DWB 28 [XIV, I, 1] 867ff. und 30 [XIV, II], 337; für die Pfalz vgl. E. Christmann 1965, 190f.). Daraus ergibt sich für die hessischen Weinberg-FlN das Problem, ob sie nur junge, katasteramtlich-künstliche, gar spöttische Namengebungen (Stroh 42f.; zustimmend Dittmaier 338) oder fälschliche Umdeutungen aus ehemaligen Winnbergen (< ahd. winne, wunnja, wunna ,Grasplatz, Weideplatz, Wiese‘) (Dittmaier 347) darstellen, wofür Schröder 152 und - mit Einschränkungen - Arnold 539ff. plädieren (vgl. Bach 2 § 371), oder sich tatsächlich auf (ehemaligen) Weinbau beziehen. Eng verbunden damit ist die Frage, was die heutige Verbreitung der Wingert/Weinberg-Namen in Hessen über die frühere Verbreitung des Weinbaus in Hessen aussagt.

2

Während die Identifizierung der Wingert-Namen unproblematisch ist, ist die etymologische Abteilung von Weinberg als ,Weinberg‘ oder ,Weideberg‘ von den rezenten Namenformen her unentscheidbar. Dies gilt verstärkt für die ost- und nordhessischen Gebiete mit unterbliebener Diphthongierung (zur Grenze vgl. Wiesinger K. 8), wo neben vielen Winbergen auch viele (mundartliche und amtliche) Weinberge stehen.

Im ganzen Raum finden sich Wein-Namen, die vom Kombinationstyp ziemlich zuverlässig auf winne ‚Weide‘ schließen lassen, z. B.: „Weinsesse“ (4726a4 Motzenrode WMK); „Weinsoder“ (5714b4 Strinz-Trinitatis HTK); „Weinplatz“ (4621b2 Ehlen KSK); „Winplatz“ (5415c2 Allendorf/Wetzlar LDK); „Weintriesch“ (54l4a5 Wilsenroth LIW, aber: „Weingarten Triescher“: 5317b3 Krofdorf-Gleiberg GIE); „Weinborn“ (5022c3 Wallenstein SEK, 5116c1 Quotshausen MBK, 5116c4 Niederdieten MBK, 5424b1 Dietershausen FUL, 5617d4 Maibach WET, 5721d1 Breitenborn a.W. MKK, aber auch „Wingertsborn“: 5516a1 Rohnstadt LIW); „Wein-“/„Windelle“ (4825a2 Rechtebach WMK, 5022b1 Schwarzenborn SEK, 5022b2 Grebenhagen SEK, 5022c3 Wallenstein SEK, aber auch: „Winbergsdelle“: 4926a4 Ulfen WMK).

Eine Scheidung nach anderen sprachlichen Kriterien als dem Kombinationstyp ist ausgeschlossen.

Es wurden entsprechend alle Wingert- und Weinberg-Namen aufgenommen, soweit der Kombinationstyp das zuließ.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 23

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Wingert-Rech: Wingertsrech (Waschenbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/461256_wingertsrech> (aufgerufen am 06.11.2026)

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