Großzimmern-Zehnt: Die Großzimmerer Zehnt
Beleg
Standard-Flurname
Großzimmern-Zehnt
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
19. Jahrhundert, kopial 20. Jahrhundert
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, O 61, Buxbaum. Konv. 1.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Zehnt
Die hier zusammengestellten Namen gehen mit großer Wahrscheinlichkeit auf mhd. zehende, zehent sw. st. M. ‚der zehnte Teil, besonders als Abgabe von Vieh und Früchten‘, frühnhd. zehent ‚zinspflichtiges Gebiet‘ zurück, einer Substantivierung der Ordinalzahl ahd. zehanto, mhd. zende ‚der zehnte‘. Der Zehnt(e) war ursprünglich der zehnte Teil der Erträge und stand der Kirche zu. Bezeichnet werden zumeist Flurstücke, von denen der Zehnte entrichtet werden musste. War ein Grundstück frei vom Zehnten, konnte es zehntfrei genannt werden; entsprechend Halber Zehnte. Vermengung mit Zent (s.d.) ist leicht möglich.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Großzimmern-Zehnt: Die Großzimmerer Zehnt (Spachbrücken)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/460204_die-grosszimmerer-zehnt> (aufgerufen am 14.07.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/460204