Eigen-Gasse: nebenn d: eygenn gassen
Beleg
Standard-Flurname
Eigen-Gasse
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1580
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 81/2.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Eigen
Zu ahd. eigan, mhd. eigen st. N. ‚Eigentum‘. Die Namen verweisen in der Regel auf abgabefreies Eigengut im Gegensatz zum Lehengut und zur Allmende. Die Scheidung zwischen Eigen- und Eichen-Namen ist unsicher, soweit das Genus nicht zur Klärung herangezogen werden kann.
Gasse
Zu ahd. gazza, mhd. gazze sw. F. ‚Gasse‘ bzw. den Diminutiven Gässchen, Gässches, Gässi. Die FlN beziehen sich, soweit es sich nicht um Dorfgassen handelt, meist auf die schmalen Wege, die zwischen Hecken und Zäunen hindurchführten. Auch Pfade, auf denen das Vieh zur Weide geführt wurde, konnten als Gasse bezeichnet werden. - Vermengung mit dem Bei- und FamN Gasse ist im Einzelfall nicht auszuschließen, aber nicht sicher nachweisbar.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Eigen
Zu ahd. eigan, mhd. eigen st. N. ‚Eigentum‘. Die Namen verweisen in der Regel auf abgabefreies Eigengut im Gegensatz zum Lehengut und zur Allmende. In Trebur ist das Kompositum Eigenschaft, ahd. eiganscaft ‚Eigentümlichkeit, Sondergut‘, mhd. eigenschaft st. F. ‚Eigentum‘ entweder in seiner älteren Bedeutung bezeugt oder aus *stat ‚Stätte‘ umgedeutet. Die Belege aus Wallerstädten sind aus Eigenstück zu Mainstück umgedeutet worden. In Einzelfällen ist die Scheidung zwischen Eigen- und Eichen-Namen unsicher, soweit das Genus nicht zur Klärung herangezogen werden kann.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Eigen-Gasse: nebenn d: eygenn gassen (Richen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/454881_nebenn-d-eygenn-gassen> (aufgerufen am 06.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/454881