Schinder-Leiche: Schinder-Leiche [schingelaeich]
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Leiche
Zu ahd. lîh, lîch ‚Fleisch, Leib, Körper, Leichnam‘, mhd. lîch st. F. ‚Leib, Körper, Leiche, Leichenbegängnis‘. Die FlN verweisen auf Friedhöfe und vor allem auf die zum Friedhof führenden Wege: Der Leichenweg (mhd. lîchwec st. M.) war meist ausschließlich für die Überführung von Verstorbenen bestimmt und durfte zu anderen Zwecken nicht benutzt werden. Mitunter tritt die mundartlich verbreitete Nebenform Leicht (sowohl für ‚Leiche‘ als auch für ‚Begräbnis‘) auf, die gelegentlich auch zu Leucht (s.d.) gerundet erscheint.
Schinder
Den Namen liegt die Tätigkeitsbezeichnung Schinder ‚Abdecker‘, mhd. schinder st. M. ‚Rindenschäler, Schlächter; Straßenräuber‘ zu Grunde. Der bei weitem vorherrschende Sachbezug in mittelhess. FlN ist die Abdeckerei, sind besonders die Orte, wo das tote Vieh bearbeitet und die Tierreste und Kadaver vergraben wurden. - Schinder im GT, steht als Substantivierung zu schinden (vgl. Schind) meist in übertragener Bedeutung für ‚mißhandeln, quälen‘ und bezeichnet dann schwergängige oder schwer zu bearbeitende Landstücke.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Leiche
Zu ahd. lîh, lîch ‚Fleisch, Leib, Körper, Leichnam‘, mhd. lîch st. F. ‚Leib, Körper, Leiche, Leichenbegängnis‘. Die FlN verweisen auf Friedhöfe (die oft erhöht liegen: vgl. Bickenbach und Falken-Gesäß) und vor allem auf die zum Friedhof führenden Wege: Der Leichenweg (mhd. lîchwec st. M.) war meist ausschließlich für die Überführung von Verstorbenen bestimmt und durfte zu anderen Zwecken nicht befahren werden
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schinder-Leiche: Schinder-Leiche (Uengsterode)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/441140_schinder-leiche> (aufgerufen am 06.06.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/441140