Hufe-Land: Hufe-Land
Weitere Belege
- hufenland
Staatsarchiv Marburg, Lager-, Stück- und Steuerb., 1781
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Land
Zu ahd. lan, lant ‚Land, Gegend, Gebiet; Erde, Feld; Ufer‘, mhd. lant st.N. ‚Land, Erde, Gebiet, Heimat‘. Die Namen beziehen sich entweder ganz allgemein auf ein Stück Feld, Ackerland, urbare Fläche, oder sie heben auf den Unterschied zu einem benachbarten Gewässer ab. Das gilt besonders für die Namen, in denen Land GT ist. Land als BT kommt verhältnismäßig selten vor, hauptsächlich als Landstraße und als Landwehr, zu mhd. lantwer st. F., lantgewer(e) st. sw. F. (s. Lampert). Auch Landhege bezeichnet Landwehren, und die Landhöhe in Holzheim bezieht sich auf den Limes (Jung).
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Land
Zu ahd. lan, lant ‚Land, Gegend, Gebiet; Erde, Feld; Ufer‘, mhd. lant st. N. ‚Land, Erde, Gebiet, Heimat‘. Die Namen beziehen sich entweder ganz allgemein auf ein Stück Feld, Ackerland, urbare Fläche, oder sie heben auf den Unterschied zu einem benachbarten Gewässer ab, oder sie verweisen auf die Grenze bzw. den Besitz einer Territorialherrschaft. Namensimplizia sind äußerst selten; die einzige Singularform kommt im Namen eines Flurstücks an der Gemarkungsgrenze zwischen Siedelsbrunn und Wald-Michelbach vor, Pluralformen erscheinen in den historischen Belegen aus Langen, Schaafheim und Traisa. Allertshofen diese Namen weisen wohl auf nicht näher bestimmte Stücke Ackerland hin. Bei den zahlreichen Namenkomposita kommen einige Kombinationstypen besonders häufig vor. Landgraben ist oft der Name eines Grenzgrabens, der einzelne Feldstücke oder ganze Herrschaftsbereiche voneinander abtrennt (manchmal gleichbedeutend mit Landwehr), oft bezieht er sich auch auf einen der durch das Land ziehenden Be- oder (im Ried häufiger) Entwässerungsgräben, die seit der frühen Neuzeit angelegt wurden. Als GewN kommt Landgraben in drei Fällen vor: 1. links zur Weschnitz, 2. rechts zum Fanggraben, links zur Modau, 3. rechts zur Modau. Landdamm oder Landdeich heißt ein Hochwasserdamm (meist am Rhein), der das dahinter liegende Land vor Überflutung schützt. Als Landstraße (auch: Landweg) wird ein überörtlicher Verkehrsweg bezeichnet. Landhege (Groß-Gerau) und Landpfahl (Wolfskehlen) sind andere, seltenere Namen für eine Landwehr (s. d.)
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Hube f. / Hübner m.
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Die Hube, ahd. hôba, huoba, alts. hôva (Graff 4, 753), mhd. huobe st.sw.f., md. hûbe, hûve, hûfe (Lexer 1, 1389), mnd. hove f. (Schiller/Lübben 2, 311) kann sich sowohl auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land wie auf ‚ein Stück Land von einem gewissen Maße‘ (Lexer ebd.) beziehen, die nhd. Hufe. Der Umfang einer Hube schwankt regional stark zwischen 15 und über 60 Morgen (vgl. die Angaben in DWB 10 [IV‚ II], 1867; Zink 104; Dittmaier 116), wobei in Hessen die Hube in der Regel um die 30 Morgen umfaßt haben dürfte (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 52). Das Hubenland konnte ein geschlossenes Landstück sein, aber auch in den Parzellen einzelner Gewanne gestreut liegen. Zur Hube gehörte oft auch ein Waldanteil. Der Hübner war der Beständer einer Hube (DWB 10 [IV‚ II], 1870).
Das nhd. geltende Hufe stammt aus dem Nieder- und Mitteldt. (seit dem 15. Jh. hier häufig), „der gegenüber hube nur den Mundarten, namentlich den westmitteldeutschen, geblieben ist“ (DWB 10 [IV‚ II], 1867).
Die Abgrenzung von Hube und mansus ist umstritten. Als älteste Bedeutung „läßt sich für hoba ‚zur Hofstatt gehöriges Ackerland‘ erkennen. Die Hofstatt ist also in die Hufe zunächst nicht eingeschlossen, auch nicht Wiesen und Weingärten oder ein Waldanteil, wie dies später zweifellos der Fall ist“ (Schlesinger 81). Diese älteste Huben-Schicht, die in der karolingischen grundherrlichen Agrarverfassung eine wichtige Rolle spielte (HRG 2, 248-251; Lütge 1937; Schwind 1977, bes. 469ff. für 5416b4 Nauborn LDK), wird durch eine jüngere überlagert, die auf die spätmittelalterliche und neuzeitliche Verhufung (M. Born 1970, 82ff.) und die planmäßige Anlage von (Wald)Hufendörfern wie im Odenwald (Nitz) zurückgeht; hier wurde Hube bis in die Gegenwart gelegentlich noch als Wort verwendet (SHessWb 3, 755). Von den älteren Wörterbüchern führt KehreinWb 203 Hube, Hufe an, aber offensichtlich nicht als damals noch gebrauchtes Wort; nur das WaldWb 48 hat houwe f. ,Hufe‘.
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Die Ein- und Ausgrenzung ist vielfach unsicher:
l. Vermengung mit Hof, zentral- und nordhess. /ho:p/ m., liegt nahe.
2. Als BT ist Hube nicht immer sicher zu trennen von dial. /hu:/- ‚hoch‘ (z. B. „Hubert“ - „Hubberg“).
3. Hubert u. ä. wurde nicht aufgenommen, weil entweder vom PN oder wahrscheinlicher - von Huberde f. ,Letten‘(?) (DWB 10 [IV‚ II], 1851).
4. Die mehrfach belegten /hu(:)ves/ n.(f.) wurden als Kollektivum (wie Erles u. ä.) aufgefaßt; „Hobling“ (5614c3 Lindenholzhausen LIW) als Nebenform zu Hubner (vgl. Lexer 1, 1389). „Hübnerstuhl“ (6118c3 Groß-Zimmern DAD): Sitz des Hübnergerichts.
Entschieden wurde nach Genus, Syntagma und Kombinationstyp.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 18
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hufe-Land: Hufe-Land (Orferode)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/433908_hufe-land> (aufgerufen am 03.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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