Halbe-Mark: an der halben mark
Beleg
Standard-Flurname
Halbe-Mark
Belegort
Belegtyp
historisch
Quelle
Staatsarchiv Marburg, Lager-, Stück- und Steuerb., 1781
Weitere Belege
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Mark
Zu ahd. marca, mhd. marke st. F.‚Grenze, abgegrenztes Land; Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden‘. Als Simplex und in Verbindung mit dem GT -wald überwiegt die Bedeutung ‚Allmende, Gemarkung‘; die Markstein-Belege beziehen sich dagegen auf Grenzmarkierungen.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Mark
Zu ahd. marca, mhd. marke st. F. ‚Grenze, abgegrenztes Land; Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden‘. Als Simplex und in Verbindung mit dem GT -wald überwiegt die Bedeutung ‚Allmende, Gemarkung‘; die zahlreichen Markstein-Belege beziehen sich dagegen auf Grenzmarkierungen. Die Teilhaber eines Markwaldes waren die Märker, mhd. merkære st. M., aber auch die Grenzsteine wurden Märker genannt, wenn sie das Zusammentreffen von mehreren Gemarkungen markierten. Am Märkerstuhl (Ober-Klingen) tagte das Märkergericht
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Mark
Karte 1
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Halbe-Mark: an der halben mark (Orferode)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/433882_an-der-halben-mark> (aufgerufen am 12.06.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/433882