Gemeinde-Driesch: gemein triesch
Beleg
Standard-Flurname
Gemeinde-Driesch
Belegort
Belegtyp
historisch
Quelle
Staatsarchiv Marburg, Flurbuch, 1751
Weitere Belege
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Driesch
Driesch ‚erschöpfter Acker, der brach liegen bleibt; Weide‘, mhd. driesch st. M.N. ‚unangebautes Land, ungepflügter Acker‘ ist in OrtsN bereits seit dem 8. Jahrhundert bezeugt. Das ursprünglich niederdt. Wort zählt vermutlich mit den Adjektiven mittelniederländ. und alem. driesch ‚brach‘ zu einer sk-Erweiterung von germ. *preuta- ‚ermüden, erschöpfen‘. Der in Hessen nördlich des Mains sehr häufig belegte FlN gehört in einen nördlichen Sprachzusammenhang. Da aus mhd. /ie/ im Untersuchungsgebiet steigender Diphthong /ei/ wird, finden sich häufiger Formen mit /ei/ (oder gerundet /oi/), die mit Dreis (s.d.) zusammenfallen können. Bei älteren Belegen ist deshalb eine klare Scheidung nur möglich, solange die Diphthongierung noch nicht eingetreten war. - Driesch hat in Cleeberg die Sonderbedeutung ‚einschürige Wiesen und Schafweiden‘ (Jäger).
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Driesch
Driesch ‚erschöpfter Acker, der brach liegen bleibt; Weide‘, mhd. driesch st. M. N. ‚unangebautes Land, ungepflügter Acker‘ ist in ON bereits seit dem 8. Jh. bezeugt. Das ursprünglich niederdt. Wort zählt vermutlich mit den Adjektiven mittelniederländ. und alem. driesch ‚brach‘ zu einer sk-Erweiterung von germ. *þreuta- ‚ermüden, erschöpfen‘. Der in Hessen nördlich des Mains sehr häufig belegte FlN gehört in einen nördlichen Sprachzusammenhang und ist daher in Südhessen verhältnismäßig selten. An Varianten begegnen - falls die Belege sicher hierher gehören - Drays (zur Variante mhd. treis), Dreit-sand (aus *Traitz-sand
Gemeinde
Zu ahd. gimeinida ‚Gemeinschaft‘, mhd. gemeinde st. F., auch ‚gemeinschaftlicher Besitz, Grundeigentum einer Gemeinde‘. Zur Gemeinde zählt der ganze zu einer Siedlung gehörende Grundbesitz. In der FlN-Gebung ist daher die Bedeutung ‚Gemeindegrund‘ maßgeblich. Die Namen entsprechen damit dem häufigeren Allmende (s. d.). Der Name erscheint heute meist in Verbindung mit GT wie -wald oder -wiese. Die frühesten Belege stammen aus dem 15. Jh., sie sind meist aber noch Simplizia oder treten, wie gemein, in adjektivischer Verwendung auf. Bei nur rezent bezeugten Namen mit dem BT Gemeinde ist oft auch die jüngere Bedeutung ‚Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung gemeint.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Driesch n.m.
- 1
Driesch, mhd. driesch st.m.n. ,unangebautes Land, ungepflügter Acker’ (Lexer 1, 462), mnd. drêsch, drîsch (dreys) m. (Lasch/Borchling l, 475), gilt etymologisch als unklar (Weigand/Hirt l, 378; Kluge/Mitzka 143; DWB 2 [2], 1408). Im Gegensatz zu Dittmaier, der Driesch zu germ. *preu(t) ,ermüden, mangeln, untauglich werden’ stellt und ein westgerm. *priutisk als Adj. annimmt (Dittmaier 1960, 726 danach auch ²DWB 6, 1391), führt Förste 63 in Anlehnung an v. Pfister 54f. und DWB 22 [XI‚ I, 2], 486 das Wort auf ein Adj. germ. *preuska ,zerrieben, morsch’ zurück, so daß sich das Wort ursprünglich darauf bezogen habe, brachliegendes Land durch mehrfaches Pflügen mürbe und locker zu machen. „Diese ursprüngliche Bedeutung wird sich jedoch früh auf das noch ungepflügte, grasbewachsene Ruheland ausgeweitet haben“ (ebd. 68). In der alten Feld-Gras- Wirtschaft sind Driesche erschöpfte Äcker, die jahrelang brachliegen, sich mit Gras bewachsen und dann als Weide dienen, bevor sie wieder in Ackerland umgebrochen werden (ebd. 57; Dittmaier 54). In der Bedeutung ‚unbebautes, als Viehweide dienendes Land’ wurde das Wort auch in Hessen verwendet (Vilmar 416; v. Pfister 54; Crecelius 296f.; KehreinNb 185, 372; Knöpp 15; SHessWb 1, 1728), woraus sich allerdings auch eine Reihe von Sonderbedeutungen entwickelt haben, z.B. ,einschürige Wiesen und Schafweiden’ in 5517a4 Cleeberg GIE (Jäger = HFB 13, 51) oder ‚regelmäßig bestelltes Ackerland, welches sich von anderen Äckern allein dadurch unterscheidet, daß es erst vor nicht allzulanger Zeit angerodet bzw. anbaufähig gemacht worden ist’ in 5813c5 Langschied RTK (Köster 82).
Charakteristisch für den überaus häufigen hessischen FlN ist die Fülle an Namenvarianten. Neben den Leitformen /dri:ʃ/ und im Waldeckischen /dre:sk/ (WaldWb 23) sind vor allem die Varianten mit rekonstruierbarem Diphthong /ie/ (/dri:ʃ/, /dreiʃ/‚ /dre:ʃ/ usw.) und mit anzusetzendem Monophthong /i/ (/driʃ/, /dridʃ/) von Interesse. Auf die gebietsweise verbreitete Variante /druʃ/ ist unter sprachhistorischem Aspekt besonders hinzuweisen, weil hier wohl eine alte Nebenform mit Schwundstufe westgerm. *prusk- (zu *priosk-) erhalten ist, die sonst hauptsächlich auf das nördliche Niederdt. beschränkt ist (Förste 61). Als Genus herrscht in den hessischen Belegen neutr. vor, daneben vielfach mask. (vgl. Crecelius 296f.).
- 2
Am problematischsten ist die häufige Form Dreis, Treis (dialektal oft zu /dra:s/ monophthongiert), vielfach als Bachname Treisbach. Soweit es sich um auf Siedlungsnamen bezogene Belege handelt („Treysa“ usw.), blieben sie unberücksichtigt. Im übrigen aber wurden sie aufgenommen, weil es kein formales Kriterium gibt, um zu entscheiden, ob diphthongiertes Driesch (ggf. sekundär monophthongiert) zugrunde liegt oder, wahrscheinlich meist bei den Gewässernamen, im BT eine Bedeutung ‚drehen, sprudeln, wallen’ anzusetzen ist (Dittmaier 53). Dieser Namentyp bedarf einer gesonderten Untersuchung. Unsicher ist /ufem dra:sliŋ/ (5717c2 Köppern HTK) (< Träuschling?).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 32
Gemeine, Gemeinde f.
- 1
Gemeine und Gemeinde, „die Doppelform, in der das Wort von je her erscheint“ (DWB 5 [IV, I, 2], 3220), ist Substantiv zu gemein (DWB 5 [IV, I, 2], 3169-3220); ahd. kimeinî f. und gimeinida f. (DWB ebd.; Schützeichel 124), mhd. gemeinde st.f., gemeine, gemein st. f. (Lexer 1, 839, 841). Von dem weiten und differenzierten Bedeutungsspektrum ist für die FlN-Gebung die Komponente ‚Gemeindegrund‘ maßgebend: „was einer ganzen Gemeine eines Orts an Hut und Weide oder andern zugehört, campus, pascua communia, locus publicus“ (DWB 5 [IV, I, 2] 3223). Das Wort ist insofern identisch mit Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2). Als Bezeichnung für Grundstücke, insbesondere Weideflächen, an denen alle Dorfgenossen gemeinschaftlich Anteil haben, bzw. die sie gemeinschaftlich nutzen, erscheint das Wort in hessischen FlN im Simplex oder als Grundwort. Als BT wie in Gemeindeweg, Gemeindekirschbäume usw. ist vielfach unentscheidbar, ob die alte Bedeutung der Gemeine vorliegt oder ob Gemeinde ,Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung namengebend war.
Die Bedeutung ‚gemeinschaftlicher Anteil ist im Wortgebrauch verschwunden (vgl. KehreinWb 158; Crecelius 410; WaldWb 39; SHessWb 2, 1236ff.).
Welche Schattierungen in der Sach- und Rechtsbedeutung sich im einzelnen widerspiegeln, kann aus den Kombinationstypen der FlN nur beschränkt erschlossen werden. Insbesondere ist unklar, wo die Verbindung SN + -gemein(d)e auf gemeinschaftliche Nutzungsrechte benachbarter, auch wüst gefallener Siedlungen verweist (vgl. z. B. auch Koppel → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 38) oder wo sie nur die relative Lage des Gemeinlands an der Gemarkungsgrenze bezeichnet.
Im Niederdt. ist die präfixlose Form mene, mênde u. ä. verbreitet (Schiller/Lübben 3, 65, 71); sie reicht vereinzelt bis ins Mitteldt. hinein (DWB 6 [IV, I, 3], 3221f.; Dittmaier 202) und kommt auch in hessischen FlN vor. Der Stammvokal ist oft entsprechend den dialektalen Verhältnissen zu /e(:)/, /a(:)/ (auch /o/ und /oa/) monophthongiert. Die /d/-haltige Form Gemeinde erscheint häufiger zu /ŋ/ gutturalisiert; oft entfällt aber auch die ganze Konsonantengruppe nach dem Stammvokal.
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Die Schwierigkeit besteht in der Trennung der älteren von der jüngeren Gemeinde-Namenschicht. Es erwies sich als sachlich angemessen, nur die Gemein(d)e-Namen darzustellen, in denen Gemein(d)e als Simplex oder GT vorkommt. Damit ist auch stets das Substantiv im Eigennamen enthalten, während bei gemein(e)- als BT nicht immer klar ist, ob Subst. oder Adj. zugrunde liegt.
Vor allem sind damit aber die Fälle ausgeschlossen, die beim BT eine erhebliche Rolle spielen, nämlich die offensichtlich jungen, oft nur katasteramtlichen Namen, die die Kommune als Eigentümer nennen. Walemeine gehört zu Walme (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gemeinde-Driesch: gemein triesch (Hetzerode)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/424298_gemein-triesch> (aufgerufen am 02.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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