Gemeine-Halbe-Forst: GEMEINER HALBERFORST
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Forst
Zu ahd. forst, mhd. vorst st. M. ‚Bannwald, gehegter Wald, Forst‘. Das Simplex bezieht sich auf eingezäunte, in herrschaftlichem Besitz stehende Bannwälder. Die Komposita verweisen meist auf Flurstücke, die an einen solchen Forst angrenzen.
Gemeine
Substantivbildung zu gemein (s. d.), durchweg fem., nur in Ruttershausen/Odenhausen wohl neutr.
Südhessisches Flurnamenbuch
Forst
Zu ahd. forst, mhd. vorst st. M. ‚Bannwald, gehegter Wald, Forst‘. Das Simplex bezieht sich auf eingezäunte, in herrschaftlichem Besitz stehende Bannwälder. Die Komposita verweisen meist auf Flurstücke, die an einen solchen Forst angrenzen. Die vereinzelten Furst-Namen sind hyperkorrekte Formen wegen des Wandels /u/ > /o/, die Fürst-Namen sind dabei zusätzlich durch Fürst (s. d.) oder First (s. d.) beeinflusst.
Hessischer Flurnamenatlas
Gemeine
Karte 3
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gemeine-Halbe-Forst: GEMEINER HALBERFORST (Hausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/422592_gemeiner-halberforst> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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