Gemeine-Halbe-Forst: GEMEINER HALBERFORST

Rezenter Beleg aus Hausen  

Beleg

Standard-Flurname

Gemeine-Halbe-Forst

Belegort

Belegtyp

rezent

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Forst

Zu ahd. forst, mhd. vorst st. M. ‚Bannwald, gehegter Wald, Forst‘. Das Simplex bezieht sich auf eingezäunte, in herrschaftlichem Besitz stehende Bannwälder. Die Komposita verweisen meist auf Flurstücke, die an einen solchen Forst angrenzen.

Gemeine

Substantivbildung zu gemein (s. d.), durchweg fem., nur in Ruttershausen/Odenhausen wohl neutr.

Südhessisches Flurnamenbuch

Forst

Zu ahd. forst, mhd. vorst st. M. ‚Bannwald, gehegter Wald, Forst‘. Das Simplex bezieht sich auf eingezäunte, in herrschaftlichem Besitz stehende Bannwälder. Die Komposita verweisen meist auf Flurstücke, die an einen solchen Forst angrenzen. Die vereinzelten Furst-Namen sind hyperkorrekte Formen wegen des Wandels /u/ > /o/, die Fürst-Namen sind dabei zusätzlich durch Fürst (s. d.) oder First (s. d.) beeinflusst.

Hessischer Flurnamenatlas

Gemeine

Karte 3

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gemeine-Halbe-Forst: GEMEINER HALBERFORST (Hausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/422592_gemeiner-halberforst> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/422592