Richt-Weg: der richtweg
Beleg
Standard-Flurname
Richt-Weg
Belegort
Belegtyp
historisch
Quelle
[Quellenangabe und Belegjahr fehlen]
Weitere Belege
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Richt
Die Richtwiese bezeichnet entweder den Ort, wo Gericht gehalten wurde oder den Ort, wo die Hinrichtung vollzogen wurde. Zu mhd. rihte, riht st.N. frühnhd. richt(e) ‚Gericht‘.
Weg
Zu ahd. weg, mhd. wec st. M. in der Bedeutung ‚Weg, Straße‘, das als Simplex, BT und GT sehr häufig in FlN vorkommt. Die Belege, meist Simplizia, sind auf die Lage der Flurstücke bezogen.
Südhessisches Flurnamenbuch
Weg
Zu ahd. weg, mhd. wec st. M. in der Bedeutung ‚Weg, Straße‘, das als Simplex, BT und GT sehr häufig in FlN vorkommt, hier aber kaum dokumentiert wird. Die Belege, meist Simplizia, sind auf die Lage der Flurstücke bezogen.
Hessischer Flurnamenatlas
Richt
Karte 135
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Richt-Weg: der richtweg (Grebendorf)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/421550_der-richtweg> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/421550