Gemeinde-Anger: DER GEMEINDE ANGER

Rezenter Beleg aus Datterode  
Gemeinde
Ringgau
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Gemeinde-Anger

Belegort

Belegtyp

rezent

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Anger

Anger, ahd. angar, mhd. anger st. M. F. setzt germ. *angra, wohl ‚Grasland‘, voraus. Das Bedeutungsspektrum erweitert sich dann zu ‚mit Buschwerk bestandenes Land, Ackerland, Versammlungsstätte, Marktplatz‘. Vielfach bezog sich die Bezeichnung auf eingefriedetes, haus- und dorfnahes Wiesengelände mit Allmende-Merkmalen. Als Wort nur noch gebräuchlich in Schindanger.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Anger

Anger, ahd. angar, mhd. anger st. M. F. setzt germ. *angra, wohl ‚Grasland‘, voraus. Das Bedeutungsspektrum erweitert sich dann zu ‚mit Buschwerk bestandenes Land, Ackerland, Versammlungsstätte, Marktplatz‘1. Vielfach bezog sich die Bezeichnung auf eingefriedetes, haus- und dorfnahes Wiesengelände mit Allmende-Merkmalen. Die Angel-Namen sind meist durch Dissimilation /r/ > /l/ entstanden; im Einzelfall können sie auf mhd. angel st. M. F. ‚Stachel, Angel‘ zurückgehen. Anger ist südhess. nur in Namen erhalten, und auch da selten, gehäuft im östlichen Kr. Offenbach. Die noch lokalisierbaren Anger-Fluren liegen in Ortsnähe, bezeichneten also wohl gemeingenutztes Sonderland.

Gemeinde

Zu ahd. gimeinida ‚Gemeinschaft‘, mhd. gemeinde st. F., auch ‚gemeinschaftlicher Besitz, Grundeigentum einer Gemeinde‘. Zur Gemeinde zählt der ganze zu einer Siedlung gehörende Grundbesitz. In der FlN-Gebung ist daher die Bedeutung ‚Gemeindegrund‘ maßgeblich. Die Namen entsprechen damit dem häufigeren Allmende (s. d.). Der Name erscheint heute meist in Verbindung mit GT wie -wald oder -wiese. Die frühesten Belege stammen aus dem 15. Jh., sie sind meist aber noch Simplizia oder treten, wie gemein, in adjektivischer Verwendung auf. Bei nur rezent bezeugten Namen mit dem BT Gemeinde ist oft auch die jüngere Bedeutung ‚Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung gemeint.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Anger m.

1

Anger geht auf ahd. angar (Karg-Gasterstädt/Frings 1, 518), 1 mhd. anger st.m. (f.) (Lexer 1, 70) zurück und bezeichnet wohl ursprünglich ,ungepflügtes, wildgrünes Grasland‘ (Kluge/ Mitzka 22; Weigand/Hirt 1, 61), erweiterte dann aber das Bedeutungsspektrum in ‚Grasland, Weideland, auch (Markt) Platz, Richtplatz, Abdeckerei‘ (Bach 2 § 367) und bezog sich vielfach auf eingefriedetes Grasland, meist in Ortsnähe (Vollmann 43; Keinath 99f.; Dittmaier 13), das deshalb zu einer Sonderflur mit Allmende-Merkmalen werden konnte. Anger ist „ein aus der älteren Schicht der Flurverfassung stammendes, haus- und dorfnahes Wiesengelände, das meist aus der Zelgenwirtschaft ausgegliedert bleibt, öfters umzäunt und für Gemeinschaftszwecke benutzt wird. In sekundären Funktionen in den inneren Dorfbereich einbezogen und der inneren Allmende zugeteilt, kann der Anger zum Dorfzentrum werden.“ (Bader 3, 118f.; vgl. DRWb 1, 644).

Anger ist in Hessen nur in Namen erhalten (SHessWb 1, 248). Auch im Oberdt. ist das Wort untergegangen, während im Niederdt. Anger neben dem Dorfplatz heute vornehmlich gemeines Weideland bezeichnet (NSächsWb 1, 356), mnd. anger (Lasch/Borchling 1, 87), in Westfalen dagegen „wahrscheinlich immer nur FlN“ ist (WestfWb 1, 168). In Mittelhessen hat das Merkmal der Ortsnähe, im Unterschied zum nordhessischen Belegraum, anscheinend keinen Einfluß gehabt (Ott 92-94 für 5819b1 Klein-Auheim MKK.

Als Kombinationstyp wird Pfingstanger hervorgehoben, „die gemeinostfälische Bezeichnung … für eine Weidefläche, die bis Pfingsten gehegt, an den Pfingstfeiertagen als Festplatz für bäuerliche Wettkämpfe genutzt und erst dann nacheinander den Pferden, Kühen und anderen Haustieren zum Abweiden freigegeben wurde.“ (Flechsig 1959b, 48f.; für die Pfalz: E. Christmann 1965, 96-112). Vgl. den Kombinationstyp Schindanger (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 47).

2

Vermischung mit anderen Namen ist fast völlig auszuschließen; Herleitung von gleichlautendem mhd. anger st.f. ‚Frohne‘ (Lexer 1, 71) kommt höchstens bei „Angerland“ 4825c5 Eltmannshausen WMK in Frage.

Unsicher ist, ob alle Anger-Namen erfaßt sind. Nicht aufgenommen sind die wenigen Enger-Namen, weil es keine sicheren Hinweise darauf gibt, daß Anger in Hessen auch umgelautet vorkommt. Berücksichtigt sind hingegen die Angel-Namen, eine Nebenform mit Dissimilation /r/ > /l/, als Simplex und als GT, soweit der Kombinationstyp dies zuließ (vgl. Wiesenthal = HFB 12, 52 für 5620a2 Glauberg WET; ein historisch belegter Wechsel bei Ramge 1967, 61).

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 29

Gemeine, Gemeinde f.

1

Gemeine und Gemeinde, „die Doppelform, in der das Wort von je her erscheint“ (DWB 5 [IV, I, 2], 3220), ist Substantiv zu gemein (DWB 5 [IV, I, 2], 3169-3220); ahd. kimeinî f. und gimeinida f. (DWB ebd.; Schützeichel 124), mhd. gemeinde st.f., gemeine, gemein st. f. (Lexer 1, 839, 841). Von dem weiten und differenzierten Bedeutungsspektrum ist für die FlN-Gebung die Komponente ‚Gemeindegrund‘ maßgebend: „was einer ganzen Gemeine eines Orts an Hut und Weide oder andern zugehört, campus, pascua communia, locus publicus“ (DWB 5 [IV, I, 2] 3223). Das Wort ist insofern identisch mit Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2). Als Bezeichnung für Grundstücke, insbesondere Weideflächen, an denen alle Dorfgenossen gemeinschaftlich Anteil haben, bzw. die sie gemeinschaftlich nutzen, erscheint das Wort in hessischen FlN im Simplex oder als Grundwort. Als BT wie in Gemeindeweg, Gemeindekirschbäume usw. ist vielfach unentscheidbar, ob die alte Bedeutung der Gemeine vorliegt oder ob Gemeinde ,Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung namengebend war.

Die Bedeutung ‚gemeinschaftlicher Anteil ist im Wortgebrauch verschwunden (vgl. KehreinWb 158; Crecelius 410; WaldWb 39; SHessWb 2, 1236ff.).

Welche Schattierungen in der Sach- und Rechtsbedeutung sich im einzelnen widerspiegeln, kann aus den Kombinationstypen der FlN nur beschränkt erschlossen werden. Insbesondere ist unklar, wo die Verbindung SN + -gemein(d)e auf gemeinschaftliche Nutzungsrechte benachbarter, auch wüst gefallener Siedlungen verweist (vgl. z. B. auch Koppel → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 38) oder wo sie nur die relative Lage des Gemeinlands an der Gemarkungsgrenze bezeichnet.

Im Niederdt. ist die präfixlose Form mene, mênde u. ä. verbreitet (Schiller/Lübben 3, 65, 71); sie reicht vereinzelt bis ins Mitteldt. hinein (DWB 6 [IV, I, 3], 3221f.; Dittmaier 202) und kommt auch in hessischen FlN vor. Der Stammvokal ist oft entsprechend den dialektalen Verhältnissen zu /e(:)/, /a(:)/ (auch /o/ und /oa/) monophthongiert. Die /d/-haltige Form Gemeinde erscheint häufiger zu /ŋ/ gutturalisiert; oft entfällt aber auch die ganze Konsonantengruppe nach dem Stammvokal.

2

Die Schwierigkeit besteht in der Trennung der älteren von der jüngeren Gemeinde-Namenschicht. Es erwies sich als sachlich angemessen, nur die Gemein(d)e-Namen darzustellen, in denen Gemein(d)e als Simplex oder GT vorkommt. Damit ist auch stets das Substantiv im Eigennamen enthalten, während bei gemein(e)- als BT nicht immer klar ist, ob Subst. oder Adj. zugrunde liegt.

Vor allem sind damit aber die Fälle ausgeschlossen, die beim BT eine erhebliche Rolle spielen, nämlich die offensichtlich jungen, oft nur katasteramtlichen Namen, die die Kommune als Eigentümer nennen. Walemeine gehört zu Walme (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2).

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gemeinde-Anger: DER GEMEINDE ANGER (Datterode)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/415599_der-gemeinde-anger> (aufgerufen am 04.11.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/415599