Wehr-Hof: IM WEHRHOF
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.
Wehr
Zu (spät-)mhd. wer, were st.N. ‚Flusswehr, Mühlenwerk‘, wohl einer Entlehnung aus altsächs. werr ‚Fischwehr‘. Das ursprünglich niederdt. Wort breitet sich seit dem 13. Jahrhundert nach Süden aus. Namengebend waren meist Stauwerke in fließendem Wasser, aber auch kleinere Wasserab- und -zuflussanlagen. Weiter wurden aus Faschinen gefertigte Vorrichtungen zum Fischfang Wehr genannt. Mit Sicherheit können nur die Simplexbelege mit neutralem Genus hierher gestellt werden. Steht Wehr- im BT, so ist oft nicht zu entscheiden, ob mhd. wer st.N. oder wer, were st. F. ‚Gewährung‘ (s.d.) gemeint ist. Zur Leitform mit dem Stammvokal /e/ tritt ein historischer Beleg mit Hebung des Stammvokals (Wirr in Allendorf an der Lumda). - Die Wehrlatte (Großen-Linden) zeigt den Pegelstand der Lückenbach an (Schulte). - Den FlN Wehrholz, vermutlich auch Wehrscheid liegt hingegen mhd. wer, were st. F. ‚Gewährung‘ zu Grunde, nhd. in der konkreten Bedeutung ‚Anteil an der Mark (Ackerland, Wald, Wiese), der dem Vollbauern gewährleistet war‘. Wehre meint daher ursprünglich das Nutzungsrecht eines Bauern an der Allmende.
Südhessisches Flurnamenbuch
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.
Wehr
Zu (spät-)ahd. mhd. wer, were st. N. ‚Flusswehr, Mühlenwerk‘, wohl einer Entlehnung aus altsächs. werr ‚Fischwehr‘. Das ursprünglich niederdt. Wort breitet sich seit dem 13. Jh. nach Süden aus. Namengebend waren meist Stauwerke in fließendem Wasser, aber auch kleinere Wasserab- und -zuflussanlagen. Weiter wurden aus Faschinen gefertigte Vorrichtungen zum Fischfang Wehr genannt. Mit Sicherheit können nur die Simplexbelege mit neutralem Genus hierher gestellt werden. Steht Wehr- im BT, so ist oft nicht zu entscheiden, ob mhd. wer st. N. oder wer, were st. F. ‚Gewährung‘ (s. d.) gemeint ist. In Pfungstadt handelt es sich um zwei Namen, oder es hat eine Umdeutung stattgefunden. Zur Leitform mit dem Stammvokal /e/ treten in beiden Fällen Belege mit Rundung (Worr) oder Hebung (Wirr) des Stammvokals. Der Beleg aus Rosengarten bezieht sich auf ein zu Hofheim gehöriges Zollhaus am Rheindamm gegenüber Worms. Unklar ist die Herkunft der Treburer Belege mit /u/-Vokalismus.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Wehr-Hof: IM WEHRHOF (Bischhausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/414164_im-wehrhof> (aufgerufen am 25.11.2025)
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